Eine serbische Servicekraft arbeitete seit Anfang November ohne deutschen Aufenthaltstitel mit einer Arbeitserlaubnis in einer Neu-Ulmer Gaststätte. Das kam bei verdachtsunabhängige Kontrollen des Hauptzollamts Augsburg und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Lindau heraus.
Ermittlungsverfahren gegen Servicekraft eingeleitet
Die Frau wurde laut des Hauptzollamts Augsburg bei der Arbeit in der Gaststätte angetroffen. Sie hatte nur einen serbischen Reisepass und einen slowakischen befristeten Aufenthaltstitel. Um arbeiten zu dürfen, hätte sie als Drittstaatsangehörige einen deutschen Aufenthaltstitel mit einer Arbeitserlaubnis benötigt. Weil sie beides nicht vorweisen konnte, wurde noch vor Ort ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet.
Sicherheitsleistung erhoben
In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurde für die Durchführung des Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung erhoben. Die Ausweisdokumente der serbischen Staatsangehörigen wurden einbehalten und der zuständigen Ausländerbehörde zur Verfügung gestellt, die über den Ausreisezeitraum der Beschuldigten entscheidet.