Am Samstag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrug.
66 Zollbeamte überprüfen mehrere Cafés, Restaurants und Eisdielen
Laut einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes Augsburg waren 66 Beschäftigte des Zolls in Augsburg, Ingolstadt, Kempten und Lindau im Einsatz und kontrollierten unter anderem zahlreiche Cafés, Restaurants und Eisdielen. Nach den vorgenommenen Prüfungen folgen weitere umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. "Der Zoll ist unabdingbar, um die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten", erklärt Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamt Augsburg in der Pressemitteilung.
Die größte Branche mit den meisten Beschäftigten
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt laut dem Hauptzollamt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro in der Stunde.