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Schwarzarbeit in Hotel und Gastronomie: Zoll kontrolliert Lokale in Kempten und Lindau

Mehrere Zollbeamte im Einsatz

Schwarzarbeit im Gastgewerbe: Zoll kontrolliert Restaurants und Hotels in Kempten und Lindau

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    Das Hauptzollamt Augsburg hat am Samstag routinemäßig mehrere Eisdielen, Restaurants und Hotels kontrolliert. Die Beamtinnen und Beamten suchten gezielt nach Schwarzarbeit. Auch Lokale und Hotels in Kempten und Lindau wurden überprüft. (Symbolbild)
    Das Hauptzollamt Augsburg hat am Samstag routinemäßig mehrere Eisdielen, Restaurants und Hotels kontrolliert. Die Beamtinnen und Beamten suchten gezielt nach Schwarzarbeit. Auch Lokale und Hotels in Kempten und Lindau wurden überprüft. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

    Am Samstag hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängig Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenannten Leistungsbetrug.

    66 Zollbeamte überprüfen mehrere Cafés, Restaurants und Eisdielen

    Laut einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes Augsburg waren 66 Beschäftigte des Zolls in Augsburg, Ingolstadt, Kempten und Lindau im Einsatz und kontrollierten unter anderem zahlreiche Cafés, Restaurants und Eisdielen. Nach den vorgenommenen Prüfungen folgen weitere umfangreiche Nachprüfungen, bei denen die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. "Der Zoll ist unabdingbar, um die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die Einhaltung des Mindestlohns zu gewährleisten", erklärt Adrian Kube, Pressesprecher des Hauptzollamt Augsburg in der Pressemitteilung.

    Die größte Branche mit den meisten Beschäftigten 

    Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt laut dem Hauptzollamt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 Euro in der Stunde.

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