In den sozialen Medien und diversen Chatgruppen wird derzeit das Gerücht verbreitet, es gebe eine Anordnung, zur Durchsetzung der Maskenpflicht Schusswaffen einzusetzen. Die Stadt Ulm und das Polizeipräsidium stellen in einer Pressemitteilung nun klar: "Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung einer Maskenpflicht ist ausgeschlossen."
Polizei stellt klar
In einer entsprechenden Allgemeinverfügung wurde lediglich darauf hingewiesen, dass eine Maskenpflicht auch zwangsweise durchgesetzt werden könne. Der Polizei steht eine Bandbreite an Einsatzmitteln für verschiedene Einsatzlagen per Gesetz zur Verfügung. In Kreisen der sogenannten Corona-Gegner wurde diese Allgemeinverfügung aufgegriffen und so interpretiert, als ob der Einsatz von Schusswaffen zu den Maßnahmen gehöre. Sogar von einem "Schießbefehl" war teilweise die Rede. Das entbehrt laut Pressemitteilung jeder Grundlage. Die Polizei treffe bei jedem Einsatz die erforderlichen Maßnahmen nach den "für den konkreten Einzelfall geltenden, spezifischen Rechtsgrundlagen unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit." Der Einsatz einer Schusswaffe zur Durchsetzung einer Maskenpflicht ist daher ausgeschlossen.