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Fast vier Promille - Radfahrer im Kreis Ravensburg gestoppt

Landkreis Ravensburg

Polizei stoppt betrunkenen Radler mit fast 4 Promille und Weinflasche in der Hand

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     Die Polizei hat im Landkreis Ravensburg mithilfe eines Autofahrers einen völlig betrunkenen Radler gestoppt.
     Die Polizei hat im Landkreis Ravensburg mithilfe eines Autofahrers einen völlig betrunkenen Radler gestoppt. Foto: Eibner /imago /Symbolbild

    Es war ein Autofahrer, der zuerst auf den Mann aufmerksam wurde: Der Zeuge alarmierte am Montagabend die Polizei, weil er auf der Kreisstraße zwischen Altshausen und Hochberg (Landkreis Ravensburg) einen Radfahrer bemerkt hatte, der nicht nur in deutlichen Schlangenlinien unterwegs war, sondern noch dazu eine Weinflasche in der Hand hielt. Als er dann auch noch stürzte, rappelte der Radler sich einfach wieder auf und fuhr weiter, so die Polizei.

    Kreis Ravensburg: Radler mit fast vier Promille gestoppt

    Der aufmerksame Autofahrer hielt den Betrunkenen kurzerhand an und hinderte ihn bis zum Eintreffen der alarmierten Streife an der Weiterfahrt. Als die Beamten den Fahrradfahrer pusten ließen, war der Grund für die Zick-Zack-Fahrt schnell klar: Der Mann hatte fast vier Promille Alkohol intus, berichtete die Polizei in Ravensburg.

    Der Radler musste seine Fahrt endgültig beenden und wurde zur Blutentnahme in eine Klinik gebracht. Er wird nun bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Aufgrund seiner Alkoholisierung musste er die Nacht in der Arrestzelle des Polizeireviers Weingarten verbringen.

    Promillegrenze: So viel darf man als Fahrradfahrer trinken

    Wie Autofahrer so dürfen auch Radfahrer nicht übermäßig trinken. Denn auch auf dem Zweirad gibt es Promillegrenzen.

    • Wer auf dem Fahrrad mit mehr als 1,6 Promille unterwegs ist, gilt als absolut fahruntüchtig und begeht daher eine Straftat. Dabei verliert man zwar nicht den Autoführerschein, es droht aber der Gang zur MPU.
    • Außerdem kassiert man zwei Punkte in Flensburg, wenn man absolut fahruntüchtig mit dem Rad unterwegs ist, dazu kommt eine Geldstrafe.
    • „Schon bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen“, heißt es beim ADAC. Denn dann gelte man als relativ fahruntüchtig.
    • Wer nach Alkoholgenuss auf Nummer sicher gehen will, macht als Radfahrer am bestens eins - schieben.
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