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Quad-Fahrer schleift toten Biber hinter sich her: Mann in Deisenhausen ermittelt

Verstoß gegen Bundesnaturschutzgesetz?

Quad-Fahrer schleift toten Biber hinter sich her: Mann in Deisenhausen ermittelt

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    Besonders und streng geschützt ist der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Auch wenn die Tiere tot seien gelten noch Schutzvorschriften für sie. Die Tiere müssen dann beispielsweise von einer Fachstelle entsorgt werden. (Symbolbild)
    Besonders und streng geschützt ist der Biber nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Auch wenn die Tiere tot seien gelten noch Schutzvorschriften für sie. Die Tiere müssen dann beispielsweise von einer Fachstelle entsorgt werden. (Symbolbild) Foto: Ralf Lienert

    Grausige Szene in Deisenhausen (Landkreis Günzburg): Am Samstag musste ein Zeuge gegen 19:45 Uhr in der Günztalstraße in Deisenhausen beobachten, wie der Fahrer eines Quads am Johanni-Weiher einen toten Biber an seinem Fahrzeug hinter sich herzog. Kurz danach fand der Zeuge das tote Tier bei einer Hütte in der Nähe. Vom Quad-Fahrer fehlte jede Spur.

    Biber war angeblich schon tot

    Wie die Polizeiinspektion Krumbach mitteilt, führten nun zum Erfolg. Die Beamten ermittelten den Fahrer des Quads. Er sagte aus, den bereits verendeten Biber im Bereich des Weihers bei Pflegearbeiten aufgefunden zu haben. Danach habe er das tote Tier mithilfe des Quads geborgen, um es einer fachgerechten Entsorgung zuführen zu können. Warum der Biber verendet war, konnte bislang nicht abschließend ermittelt werden. Die Polizeiinspektion Krumbach steht derzeit im Kontakt mit der Staatsanwaltschaft und der Naturschutzbehörde, da ein Verstoß nach dem Bundesnaturschutzgesetz im Raum steht.

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