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Polizeikontrolle bei Nesselwang: Lkw mit defekter Bremsanlage unterwegs

Das gibt Ärger

Mit kaputten Bremsen gefahren: Lkw-Fahrer droht nach Kontrolle auf A7 mächtig Ärger

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    Auf der A7 bei Nesselwang hat die Polizei bei der Kontrolle eines Lkws zahlreiche Mängel aufgedeckt. Am verheerendsten war wohl der Zustand der Bremsen. Dem Fahrer droht jetzt ein saftiges Bußgeld. (Symbolbild)
    Auf der A7 bei Nesselwang hat die Polizei bei der Kontrolle eines Lkws zahlreiche Mängel aufgedeckt. Am verheerendsten war wohl der Zustand der Bremsen. Dem Fahrer droht jetzt ein saftiges Bußgeld. (Symbolbild) Foto: Thomas auf Pixabay

    Eine Streife der Bundespolizei hatte am Mittwoch den ausländischen Sattelzug auf Höhe der Anschlussstelle Nesselwang kontrolliert. Der Sattelzug war wegen eines Getriebeschadens auf dem Standstreifen liegengeblieben. 

    Ungereimtheiten bei Fahrerlaubnis

    Im Laufe der Kontrolle stellten die Polizisten zunächst fest, dass es Ungereimtheiten bezüglich der Fahrerlaubnis gab. Wie die Polizei berichtete, ermittelten Beamte des Schwerverkehrskontrolltrupp der Verkehrspolizei Kempten, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, zum Führen des Sattelzuges ist. Beim Auslesen des Kontrollgerätes stellten die Beamten außerdem fest, dass der 56-jährige Fahrer die für ihn geltenden Lenk- und Ruhezeiten nicht vorschriftsmäßig eingehalten hatte.

    Bremsanlage in schlimmem Zustand

    Der Fahrer brachte es der Polizei zufolge unter anderem auf eine ununterbrochene Lenkzeit von knapp 60 Stunden. In diesem Zeitraum wurden lediglich unzureichende Pausen und keine täglichen Ruhezeiten eingelegt. Bei der Kontrolle des Fahrzeuges erkannten die Beamten weiterhin, dass die Bremsanlage des Lkws in einem, laut Polizeimeldung "desaströsen Zustand" war. Beide vorderen Bremsscheiben waren demnach gerissen.

    Saftiges Bußgeld

    Die Beamten untersagten daraufhin die Weiterfahrt. Den Fahrer, der auch der Chef des Unternehmens ist erwartet nun ein Bußgeld in einem mittleren fünfstelligen Bereich. Bereits vor Ort musste der 56-Jährige eine Sicherheitsleistung im vierstelligen Bereich hinterlegen. Weiterhin muss sich der Fahrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. 

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