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Polizeikontrolle auf A7: Beamte stellen zahlreiche Verstöße fest

Schwerpunktkontrolle bei Illertissen

Abgasmanipulation und fehlende Genehmigung: Zahlreiche Verstöße bei Kontrollen auf A7

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    Bei Kontrollen des Güter- und Personenverkehrs haben Beamte auf der A7 bei Illertissen zahlreiche Verstöße festgestellt. (Symbolbild)
    Bei Kontrollen des Güter- und Personenverkehrs haben Beamte auf der A7 bei Illertissen zahlreiche Verstöße festgestellt. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache

    Die Autobahnpolizei Memmingen kontrollierte mit Unterstützung der Verkehrspolizei Günzburg in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag auf dem Parkplatz Tannengarten-West an der A7 in Fahrtrichtung Füssen Fahrzeuge des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs. Bei insgesamt 16 kontrollierten Fahrzeugen fanden die Beamten an neun Verstöße. 

    29-Jähriger benutzt Fahrerkarte seines Vaters

    Bei einem 29-jährigen Fahrer eines osteuropäischen Sattelzugs stellten sie fest, dass er die Fahrerkarte seines Vaters in das Kontrollgerät gesteckt hatte. Da jedoch sein Vater nicht im Fahrzeug saß, leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Fälschung beweiserheblicher Daten ein. Wegen fehlenden Wohnsitzes in Deutschland musste der 29-Jährige eine Sicherheitsleistung im unteren vierstelligen Bereich hinterlegen. Die Weiterfahrt gestatteten die Kontrolleure ihm erst nach Einbringung einer Tagesruhezeit.

    Drei Kleintransporter aus dem Verkehr gezogen

    Laut dem Bericht der Polizei zogen die Beamten außerdem insgesamt drei Kleintransporter wegen sie Manipulationen an deren Abgasnachbereitungsanlagen aus dem Verkehr. Die Firmen mussten Ersatzfahrzeuge für den Weitertransport der Ladung organisiert werden. Die Anzeigen leiten die Beamten an das Landratsamt Neu-Ulm weiter. Weitere sieben Fahrer von Kleintransportern oder Schwerverkehrsfahrzeugen beanstandeten die Polizisten, da sie keine Tageskontrollblätter führten oder sich nicht an die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten gehalten hatten. Die Anzeigen schicken die Beamten an das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

    Ohne Genehmigung Fahrgäste transportiert

    Zu guter Letzt kontrollierten die Beamten noch einen 44-Jährigen, der mit einem Kleinbus unterwegs war. Nachdem sich herausstellte, dass er die erforderliche Genehmigung für den gewerblichen Transport der drei Fahrgäste nicht vorweisen konnte, leiteten sie gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Da keiner der Betroffenen einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen konnte, behielten die Beamten insgesamt Sicherheitsleistungen im oberen vierstelligen Bereich ein. 

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