Wer im Winter mit dem Auto fährt, kennt das Problem: Bevor die Fahrt losgeht, muss zunächst das Auto von Eis und Schnee befreit werden. Doch nicht alle Autofahrer gehen dieser Aufgabe gewissenhaft nach. Sie unterschätzen die Gefahr von herabfallenden Schnee- und Eisplatten und riskieren Unfälle, Sachschäden und Verletzungen. Wie die Polizei mitteilte, kam es allein im Winterhalbjahr 2018/18 im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu 77 Unfällen durch herabfallende Schnee- und Eisplatten. Oder anders gesagt: 83.000 Euro Sachschaden sowie vier verletzte Personen. Eine Frau wurde dabei sogar schwer verletzt. Nach Angaben der Polizei können die herabfallenden Eis- und Schneemassen durch den Fahrtwind teilweise wie Geschosse wirken. Wer sein Auto für die Fahrt nicht von Schnee und Eis befreit, muss mit Bußgeldern und einem Punkt in Flensburg rechnen. Dafür muss noch nicht einmal ein Sachschaden entstanden sein. Wie die Polizei in einer Pressemitteilung klarstellte, reicht schon eine dicke Schneeschicht auf dem Dach aus, die sich noch nicht vom Fahrzeug gelöst hat. Dann könne man dem Fahrer eine "erhebliche Verkehrsbeeinträchtigung" unterstellen. Werden bei einem Unfall auch Personen verletzt, folgt eine Anzeige. Die Pflicht besteht aber nicht nur für Autofahrer. Auch Lkw und Kleintransporter müssen ihre Fahrzeuge vor der Fahrt entsprechend freiräumen. Um sich Zeit und Ärger zu sparen, empfiehlt die Polizei folgende Tipps:
- rechnen Sie sich genügend Zeit vor der Abfahrt ein, um gefährliche Dachlasten zu entfernen
- wenn möglich, vermeiden sie Schnee- und Eismengen, indem sie überdachte Stellplätze nutzen
- wenden Sie Hilfsmittel wie zum Beispiel Leitern zum Besteigen des Fahrzeugaufbaus nur unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften an. Teilweise lassen sich Planenaufbauten auch von der Ladefläche aus mittels Holzlatten oder ähnlichen Hilfsmitteln vom Schnee befreien.
- Informieren Sie sich über wirksame technische Hilfsmittel, welche von der Nutzfahrzeugindustrie angeboten werden