Startseite
Icon Pfeil nach unten
Blaulicht
Icon Pfeil nach unten

Polizei Memmingen: Mann versucht Unfallflucht zu vertuschen

Unfallgegnerin ruft Polizei

Motorrad und Auto versteckt: Mann versucht in Memmingen Unfallflucht zu vertuschen

    • |
    • |
    In Memmingen hat ein Mann versucht eine Unfallflucht zu vertuschen. Dazu versteckte er nicht nur sein Kraftrad, sondern auch das Auto der Unfallgegnerin. (Symbolbild)
    In Memmingen hat ein Mann versucht eine Unfallflucht zu vertuschen. Dazu versteckte er nicht nur sein Kraftrad, sondern auch das Auto der Unfallgegnerin. (Symbolbild) Foto: Hannah Kronschnabl

    Am Dienstag gegen 12:30 Uhr fuhr ein 38-jähriger Mann mit seinem Motorrad auf der Herrenstraße in Fahrtrichtung Roßmarkt. An der Einmündung zur Fuggerstraße wollte er nach rechts abbiegen. Vermutlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit verlor er die Kontrolle über sein Kraftrad, rutschte weg und kollidierte mit einer Autofahrerin, die von der Fuggerstraße in die Herrenstraße einbiegen wollte.

    Mann versteckt beide Unfallfahrzeuge in Hinterhof und verschwindet

    Nach dem Zusammenstoß schob der Mann sein Motorrad in einen Hinterhof in der Herrenstraße. Dann brachte er laut Polizeibericht ohne das Einverständnis der geschädigten Autofahrerin auch ihr Fahrzeug an denselben Ort. Anschließend verschwand er in einem Wohnanwesen, ohne irgendwelche Daten von sich anzugeben.

    Der Grund für die Vertuschungsaktion

    Die Autofahrerin verständigte daraufhin die Polizei. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft durchsuchten die Polizeibeamten die Wohnung des Unfallflüchtigen nach Beweismitteln. Dabei stellte sich unter anderem auch heraus, dass für das Motorrad kein gültiger Versicherungsschutz bestand und der Mann auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war.

    Polizei ermittelt wegen mehrerer Delikte

    Die Polizei ermittelt nun wegen mehrerer Delikte, unter anderem wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz, des unbefugten Gebrauchs eines Kraftfahrzeuges und des Verstoßes gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden