Eine stationäre Kontrollstelle hat der Gefahrguttrupp der Polizei am Dienstagvormittag auf dem Parkplatz Burgacker-Süd an der A96 eingerichtet. Bei den dort durchgeführten Kontrollen des Schwerverkehrs stellten die Polizeibeamten zahlreiche Verstöße fest.
Kontrollblätter nicht ausgefüllt
Unter anderem kontrollierten die Beamten einen tschechischen Lkw. Dabei fiel den Polizisten auf, dass der Fahrer des Fahrzeugs zwar Tageskontrollblätter von seinem Chef mitbekommen hatte, diese aber nicht ausgefüllt hatte. Der Mann musste deshalb eine Sicherheitsleistung in Höhe eines niedrigen dreistelligen Betrages entrichten. Danach konnte er seine Fahrt fortsetzen. Die dabei fällige Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz leiteten die Beamten an das Bundesamt für Güterverkehr weiter.
Palette mit Gefahrgut komplett ungesichert
Eine wesentlich höhere Sicherheitsleistung forderten die Beamten laut Polizeibericht bei der Kontrolle eines französischen Lkws ein. Den Kontrollkräften war nämlich aufgefallen, dass eine Palette des geladenen Gefahrguts komplett ungesichert auf der Ladefläche stand. Außerdem hatte der Fahrer des Lkw die EU-Lizenz nicht dabei. Dem nicht genug, steckte die Fahrerkarte des Mannes zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im digitalen Kontrollgerät. Damit wollte der Fahrer offensichtlich verschleiern, dass er seine Ruhezeit um drei Stunden unterschritten hatte.
Auch Unternehmen verstößt gegen Vorschriften
Doch nicht nur der Fahrer, sondern auch das französische Unternehmen verstieß gegen die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften. Denn das Unternehmen hatte sich seit knapp zwei Jahren nicht mehr an dem Kontrollgerät angemeldet oder einen Datendownload durchgeführt. Darum behielten die Beamten sowohl vom Fahrer als auch von der Firma eine Sicherheitsleistung in einer niedrigen vierstelligen Höhe ein.
1.100 Kilometer zwischen angeblicher Route und wirklicher Strecke
Ein rumänisches Unternehmen musste ebenfalls einen vierstelligen Betrag bezahlen. Den Beamten war aufgefallen, dass zwischen der angeblichen Route und der tatsächlich gefahrenen Strecke eine Differenz von 1.100 Kilometern lag. Dadurch verstieß die Firma gegen die Bestimmungen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz. Das Bundesamt für Güterverkehr nimmt sich auch dieser Anzeige an.