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Polizei erwischt wieder Schulschwänzer am Flughafen Memmingen

Pfingstferien vorbei

Polizei erwischt wieder Schulschwänzer am Flughafen Memmingen

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    Erneut hat die Polizei am Flughafen Memmingen einen Verstoß gegen die Schulpflicht festgestellt. (Symbolbild)
    Erneut hat die Polizei am Flughafen Memmingen einen Verstoß gegen die Schulpflicht festgestellt. (Symbolbild) Foto: David Yeow

    Wie die Polizei mitteilt, kontrollierten Beamte der Grenzpolizei Memmingen am Dienstagnachmittag einen zwölfjährigen Jungen mit seiner 38-jährigen Mutter. Die beiden waren erst zwei Tage nach Ende der Pfingstferien aus dem Urlaub zurückgekehrt. Bei der Kontrolle gab die Mutter des Kindes gegenüber den Beamten an, dass sie ihren Sohn in der Schule als krank gemeldet hatte. 

    Verstoß gegen die Schulpflicht am Flughafen Memmingen wird geahndet

    Die verspätete Rückkehr an den Allgäu Airport wird nun Konsequenzen haben. Die Polizei informierte die Schule über den Verstoß gegen die Schulpflicht und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die 38-jährige Mutter ein. Einen Tag zuvor hatte die Polizei bereits mehrere Schulschwänzer am Flughafen Memmingen festgestellt.

    Allgäu Airport: Polizei verweigert Einreise

    Bei allgemeinen Grenzkontrollen am Allgäu Airport hat die Polizei am Dienstag auch zwei Männer aus Bosnien-Herzegowina erwischt, die in Deutschland einer erlaubnispflichtigen Beschäftigung nachgehen wollten. Da die 42 und 46 Jahre alten Männer aber keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis vorweisen konnten, verweigerte die Polizei die Einreise. Beide Männer müssen sich jetzt wegen versuchter illegaler Einreise verantworten. 

    Kontrolle am Flughafen Memmingen: Zu lange in Deutschland geblieben

    Zu lange haben sich dagegen zwei Männer im Alter von 37 und 54 Jahren in Deutschland aufgehalten. Bei einer Überprüfung stellte die Polizei fest, dass der 54-jährige Mann sein Touristenaufenthalt um 114 Tage überzogen hatte. Der jüngere der beiden Männer war 37 Tage zu lange in Deutschland. Beide Männer erhielten eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz und mussten eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Im Anschluss konnten beide nach Georgien fliegen.

    Kurzaufenthalt in Deutschland: Was ist erlaubt und was ist verboten?

    Laut den deutschen Kurzaufenthaltsbestimmungen dürfen Bürgerinnen und Bürger von 62 verschiedenen Ländern ohne Visum nach Deutschland einreisen. Innerhalb von sechs Monaten dürfen sie sich für einen Zeitraum von 90 Tagen in Deutschland aufhalten. Entsprechend der Vorgaben sind geschäftliche Tätigkeiten zwar möglich, Reisende dürfen während dieser Zeit aber nicht arbeiten. 

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