Am Mittwochabend hat die Bundespolizei in Lindau einen gesuchten marokkanischen Jugendlichen erwischt. Der ausweislose 17-Jährige hatte zahlreiche Straftaten begangen und war bereits seit langem untergetaucht.
Am Bahnhof Lindau-Insel kontrolliert
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten den Jugendlichen in der Nacht auf Mittwoch am Bahnhof Lindau-Insel. Er hatte weder Gepäck noch Reisedokumente dabei. Zudem gestaltete sich die Kommunikation mit dem marokkanischen Staatsangehörigen laut Polizei wegen der Sprachbarriere schwierig. Doch die Beamten konnten durch die Überprüfung der Fingerabdrücke nicht nur die Identität des Migranten, sondern auch zwei Fahndungsausschreibungen feststellen. Gegen den 17-Jährigen lag ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichtes Frankfurt am Main vor. Demnach war der Gesuchte im März 2021 wegen Diebstahls und versuchten Diebstahls, zumeist in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu einer neunmonatigen Einheitsjugendstrafe verurteilt worden, deren Vollstreckung für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weil der Verurteilte gegen die gerichtlichen Auflagen und Weisungen verstoßen hatte und sein Aufenthalt nicht zu ermitteln war, hatte das Amtsgericht im Juni 2021 einen Haftbefehl erlassen. Außerdem suchte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Erschleichens von Leistungen nach dem Marokkaner. Laut Recherchen der Bundespolizisten war der Jugendliche im Oktober 2020 erstmals nach Deutschland eingereist und von der Ausländerbehörde in Frankfurt am Main registriert worden. Bereits zwei Tage später war der Migrant, der keinen Aufenthaltsstatus im Bundesgebiet besitzt, unbekannt verzogen. Aufgrund dessen zeigten die Beamten den 17-Jährigen wegen unerlaubten Aufenthaltes an.
Polizei bringt Jugendlichen in Justizvollzugsanstalt
Die Bundespolizisten führten den Jugendlichen schließlich beim Amtsgericht Lindau vor und brachten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth. Die Beamten informierten zudem zuständigkeitshalber die Landespolizei sowie die Ausländerbehörde über den Sachverhalt.