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Online-Betrug in Europa und Bayern: Nigerianer (38) zu 235 Jahren Haft verurteilt

Kripo Memmingen ermittelte

Online-Betrug in Europa und Bayern: Nigerianer (38) zu 235 Jahren Haft verurteilt

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    Ein Online-Betrüger ist in Nigeria zu 235 Jahren Haft verurteilt worden. Der 38-Jährige hatte mit sogenanntem "CEO-Fraud" hunderte europäische Unternehmen abgezockt. Auch Unternehmen in Bayern wurden Opfer des Internet-Betrügers. (Symbolbild)
    Ein Online-Betrüger ist in Nigeria zu 235 Jahren Haft verurteilt worden. Der 38-Jährige hatte mit sogenanntem "CEO-Fraud" hunderte europäische Unternehmen abgezockt. Auch Unternehmen in Bayern wurden Opfer des Internet-Betrügers. (Symbolbild) Foto: Daniel Agrelo auf Pixabay

    Wegen sogenanntem "Ceo-Fraud" wurde ein Nigerianer von einem Gericht in seinem Heimatland zu 235 Jahren Haft verurteilt. Der 38-jährige hat mit der Masche auch Unternehmen in Bayern reingelegt und so fast 500.000 Euro erbeutet. Die Kripo Memmingen ermittelte unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Memmingen in den insgesamt 14 Fällen und informierten am Donnerstag in einer Pressemitteilung zu dem Fall. 

    Der Fall

    Im Sommer 2018 konnte eine norwegischen Cyber-Dienststelle einen 38-jährigen Nigerianer identifizieren, der unter wiederkehrender Verwendung der gleichen E-Mail hunderte von meist europäischen Unternehmen nach dem Muster des "CEO-Fraud" angegangen hatte. Im Frühjahr 2019 haben nigerianische Behörden den Mann dann festgenommen. Im Rahmen des Informationsaustausches über Interpol wurde bekannt, dass hunderte von Fällen in den unterschiedlichsten Ländern dem Tatverdächtigen beziehungsweise seinen Komplizen zuzuordnen sind. Auch in Bayern schlugen die Täter zu. 

    Die Ermittlungen in Bayern

    Die Staatsanwaltschaft Memmingen und die Kriminalpolizei Memmingen übernahmen in einem Sammelverfahren die in Bayern zur Anzeige gebrachten Fälle mit möglichem Zusammenhang zum nigerianischen Tatverdächtigen. In insgesamt 14 Fällen verursachten die Täter in Bayern einen Gesamtschaden in Höhe von 482.150 Euro anrichten. Bei weiteren 86 Fällen konnte der Betrug rechtzeitig entdeckt und Geldüberweisungen ins Ausland verhindert werden. Zielrichtung des Sammelverfahrens war, von den Ermittlungsergebnissen aus Norwegen und Nigeria zu profitieren und die in Bayern angezeigten Fälle in Nigeria zur Anklage bringen zu können. Weil es zwischen Deutschland und Nigeria kein Rechtshilfeabkommen gab war der bürokratische Aufwand der Polizei Memmingen zufolge immens.  Die sachleitende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Memmingen sowie die Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Memmingen übergaben nach Abschluss der Ermittlungen alle relevanten Informationen zu den bearbeiteten bayerischen Fällen im Oktober 2019 im Rahmen einer bei Interpol in Lyon (Frankreich) initiierten Fallkonferenz an die zuständige nigerianische Ermittlungsbehörde EFCC - Economic and Financial Crimes Commission.

    Das Phänomen "CEO-Fraud"

    Seit annähernd zehn Jahren beschäftigt das Kriminalitätsphänomen "CEO-Fraud" oder auch "Business Email Compromise" (BEC) die nationalen und internationalen Ermittlungsbehörden.  Bei diesem Phänomen werden die meist per E-Mail kontaktierten Unternehmen, hier überwiegend Mitarbeiter der Buchhaltung, durch Legendenbildung und geschickte Manipulation zur Ausführung von Finanztransaktionen auf Zielkonten veranlasst. Diese Konten stehen unter Kontrolle der Täter oder beauftragter Geldwäscher. Die dadurch verursachten finanziellen Schäden für die betroffenen Unternehmen sind enorm. Eine Aufklärung der Tat und die Identifizierung der Täter ist den Angaben der Polizei Memmingen zufolge äußerst selten. Die Täter operieren meist von Israel oder Westafrika aus. 

    Das Gerichtsverfahren

    Das Gerichtsverfahren wurde im Sommer 2022 vor einem nigerianischen Gericht abgeschlossen und der Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde wegen Internet- und Cyberbetruges sowie Geldwäsche zu jeweils sieben Jahren Freiheitsstrafe, in allen anderen Punkten der Anklage zu jeweils fünf Jahren verurteilt. Addiert man die nach dem nigerianischen Rechtssystem für die jeweiligen Einzeltaten ausgesprochenen Freiheitsstrafen, so summiert sich diese auf insgesamt 235 Jahre. Die Einzelstrafen werden gleichzeitig abgesessen, deshalb kann der Täter frühestens nach sieben Jahren mit einer Entlassung rechnen

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