Im Sommer 2020 hat die Kurverwaltung Oberstdorf die Polizei informiert, dass ein Oberstdorfer Hotelier seit dem Lockdown-Ende keine Gäste mehr gemeldet hatte. Nachweislich beherbergte der Hotelier aber trotzdem einige Gäste.
Ermittlungen der Polizei weisen Vermietungen nach
Die Polizei Oberstdorf ermittelte mithilfe von Reiseveranstaltern, dass der Hotelbetreiber in 65 Fällen Gäste beherbergt hat, die er nicht gemeldet hatte. Somit hat der Hotelier Kurabgaben und Fremdenverkehrsabgaben im mittleren vierstelligen Bereich unterschlagen.
Hotelbetreiber unkooperativ
Weil sich der Hotelier unkooperativ zeigte, brauchten die Beamten einen Durchsuchungsbefehl, um an Informationen zu gelangen. Auch nachdem die Hotelunterlagen geprüft waren, mussten anschließend noch alle Gäste befragt werden.
Geldstrafe und Rückforderung
Der Hotelbetreiber bekam vom Amtsgericht Sonthofen eine nicht unerhebliche Geldstrafe. Auch die hinterzogenen Beiträge muss er an den Oberstdorfer Kurverband nachgezahlen.