Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Augsburg waren am Dienstag, den 14. Mai, im Rahmen einer regionalen Schwerpunktprüfung in Schwaben und in Oberbayern im Einsatz. Die Beamten haben dabei über 121 Arbeitnehmer bei 53 Arbeitgebern vor Ort geprüft und zu ihrer Beschäftigung befragt. Ziel der Kontrolle war vor allem die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und die Zahlung des Mindestlohns. (Seit 1. Januar 2024: 12,41 Euro brutto pro Stunde).
Fünf Strafverfahren und vier Bußgeldverfahren eingeleitet
Laut einer Pressemitteilung wurden schwerpunktmäßig Friseur- und Kosmetiksalons, Nagelstudios sowie Barbershops geprüft. Die bisherige Bilanz der Maßnahme: Insgesamt fünf Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts und Beitragsbetrug sowie vier Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz und Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel und wegen Unterlassen der Anmeldung zur Sozialversicherung. In einem Fall stellten die Beamten eine fehlende Zeiterfassung fest.
Schwarzarbeit im Fokus des Zolls
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Kontrollen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch. Ziel der Präventivmaßnahme ist es, Schwarzarbeit durch regelmäßige Kontrollen komplett zu unterbinden. Dies sieht der Zoll als wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit, heißt es in der Pressemeldung.