Über eine Schule wurde der Polizei bekannt, dass in Schülerkreisen über eine WhatsApp-Gruppe derzeit ein Oben-ohne-Foto einer 15-jährigen Mitschülerin kursiert. Das Mädchen hatte sich selbst, ohne den Kopf zu erkennen, fotografiert und dieses Foto ihrem Freund geschickt.
Dessen Spezl, ein ebenfalls 15-jähriger Buchloer, schickte das Bild dann an andere Mitschüler weiter. Dieses unbefugte Weiterversenden von privaten Aufnahmen ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern stellt auch eine Straftat nach § 201a Strafgesetzbuch (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) dar.