In Neu-Ulm wurde der Polizei am Montag kurz vor Mitternacht mehrere Schüsse nahe der Lessingstraße gemeldet. Wie die Polizei berichtet, suchte eine Streife deshalb den Ort ab, fand aber zunächst nichts. Erst als die Beamten auf Zeugen trafen, wurde klar, dass die Schüsse aus dem Fenster einer Wohnung abgefeuert worden waren. Dank dieses Hinweises fanden die Polizisten anschließend mehrere Patronenhülsen vor einem Fenster.
44-Jähriger schießt in Neu-Ulm mit Schreckschusspistole
Den Bewohner der dazugehörigen Wohnung, einen 44-jährigen Mann, trafen die Beamten in seinem Zimmer an. Auch eine Schreckschusspistole, die zu den Patronenhülsen passten, fanden die Beamten.
Für den Besitz einer Schreckschusspistole benötigt man in Deutschland keine Erlaubnis. Aber das Herumballern mit der Waffe außerhalb von Schießstätten ist nicht erlaubt und eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb erwartet den Schützen ein Bußgeld.