Mann aus Ulm klaut Kehrmaschine in München und unternimmt Spritztour
Die Irrfahrt einer Kehrmaschine über den Marienplatz und den Stachus musste am Montag die Polizei in München stoppen. Ein Mitarbeiter der Stadt München stellte gegen 05:30 Uhr seine Kehrmaschine kurz ab, um seiner Arbeit nachzugehen. Diesen günstigen Moment nutzte ein 29-jähriger Mann aus Ulm, kletterte in die Kehrmaschine und unternahm eine kleine Spritztour über den Marienplatz und den Stachus. Das berichtet die Polizei.
Stadtmitarbeiter muss sich in München mit Sprung zur Seite retten
Der Straßenreiniger verständigte die Polizei und versuchte den 29-Jährigen anzuhalten bzw. zu stoppen. Doch der Mann ließ sich nicht aufhalten. Laut Polizei fuhr er ohne anzuhalten auf den Stadtmitarbeiter zu, so dass sich dieser mit einem Sprung zur Seite retten musste.
Crash mit Polizeiauto stoppt Irrfahrt von Kehrmaschine in München
Die Polizei stoppte den 29-Jährigen schließlich mit ihrem Dienstfahrzeug in der Sonnenstraße. Dort kam es zum Crash wischen dem Polizeiauto und der Kehrmaschine. Beide Fahrzeuge konnten nicht mehr weiterfahren und mussten abgeschleppt werden.
Nach Irrfahrt mit Kehrmaschine: Mann wird in Einrichtung gebracht
Bei dem Unfall wurde der 29-Jährige leicht verletzt. Der Rettungsdienst behandelte den Mann ambulant auf der Polizeiinspektion. Anschließend brachten sie ihn aufgrund seines psychischen Zustandes in eine entsprechende Einrichtung, wo er eingewiesen wurde. Die Polizei ermittelt nun unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Widerstand gegen Polizeibeamte und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Dem 29-Jährigen droht eine saftige Strafe. Denn wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund von Alkohol, Drogen, geistiger oder körperlicher Einschränkungen dazu nicht sicher in der Lage ist oder grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, muss laut Strafgesetzbuch Paragraph 315c mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.