Dabei stellten die Einsatzkräfte ffolgende Verkehrsordnungswidrigkeiten fest:
- Fünf Verstöße wegen fehlendem roten Rücklichtreflektor,
- ein Verstoß wegen unzulässigen Fußrasten,
- ein Verstoß wegen unzulässig umgebauten Luftfilter,
- vier Verstöße gegen die Reifenmindestprofiltiefe.
Ein Motorradfahrern besaß nicht den erforderlichen Führerschein, weil er nur die Fahrerlaubnisklasse A2 besaß, welche zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, also 48 PS geeignet ist. Der Mann war jedoch mit einem großen Motorrad unterwegs. Die Polizei untersagte ihm die Weiterfahrt.
Weitere Kontrollen angekündigt
Bei den Geschwindigkeitskontrollen stellte die Polizei keinen einzigen Verstoß fest. Die Polizei kündigt an, dass ihm Rahmen der Präventionsarbeit weitere derartige Kontrollen folgen werden.