Durch die unsachgemäße Benutzung eines Lasergerätes, erwartet ein 43-jähriger Mann eine Anzeige wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.
Der Mann hatte mit einem Lasergerät auf das Grundstück eines Nachbarn geleuchtet und einem zehnjährigen Mädchen ins Auge geleuchtet.
Die Polizei warnt davor, Lasergeräte auf Menschen oder Tiere zu richten, da diese gesundheitsschädliche Auswirkungen haben können.