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Millionenfund an der A3: Vermisst jemand 50 Kilo Gold und 500.000 Euro?

Brisanter Fund an der Autobahn

Millionenfund an der A3: Vermisst jemand 50 Kilo Gold und 500.000 Euro?

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    Polizeibeamte haben bei einer Verkehrskontrolle an der A3 rund 50 Kilogramm Gold und eine halbe Million Euro Bargeld entdeckt. Was hat es mit dem brisanten Fund auf sich?
    Polizeibeamte haben bei einer Verkehrskontrolle an der A3 rund 50 Kilogramm Gold und eine halbe Million Euro Bargeld entdeckt. Was hat es mit dem brisanten Fund auf sich? Foto: Polizeipräsidium Niederbayern

    Am Sonntagmittag hatten Schleierfahnder an der Rastanlage Bayerwald-Süd in Niederbayern einen Audi aus dem Raum Dortmund kontrolliert. Der 60-jährige Fahrer gab an, zusammen mit seiner Beifahrerin auf dem Weg in die Türkei zu sein.

    Die Beamten durchsuchten das Fahrzeug - und wurden schnell fündig. Sie entdeckten in einem Hohlraum des Wagens ein professionelles Schmuggelversteck, in dem sich eine größere Menge Bargeld und einige Kilogramm Gold befanden. Insgesamt führten die beiden Tatverdächtigen knapp eine halbe Million Euro bei sich, außerdem konnten etwa 50 Kilogramm Gold im Fahrzeug gefunden und sichergestellt werden, so das Polizeipräsidium Niederbayern.

    A3: Schleierfahnder durchsuchen Auto - und finden Geld und Gold

    Der 60-Jährige und seine 42-jährige Mitfahrerin wurden vorläufig festgenommen und ein Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg erging dann ein Haftbefehl gegen die beiden Deutschen. Sie sitzen jetzt in verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Untersuchungshaft. 

    Gold und Geld beschlagnahmt - Verdächtige in Haft

    Woher das Bargeld und die 50 Kilogramm Gold stammen, ist laut Polizei nach wie vor unklar. Die Ermittlungen zur Herkunft dauern an. Der Millionenfund wurde zur Sicherung der Einziehung beschlagnahmt. Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer oder krimineller Herkunft leichter einziehen – der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist dafür nicht notwendig. Stattdessen gilt eine Art Beweislastumkehr: Der Betroffene muss nachweisen, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat.

    Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen greifen, in Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern. „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“, so das Polizeipräsidium.

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