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Milbertshofen/München: Fahranfängerin rast mit über 90 km/h durch Tempo-30-Bereich

Saftige Strafe für 19-Jährige

Fahranfängerin brettert mit über 90 km/h durch Tempo-30-Bereich

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    Zeitweise mit mehr als 90 km/h ist eine Fahranfängerin in der Nacht auf Sonntag durch einen Tempo-30-Bereich in der Münchner Innenstadt gerast. (Symbolfoto)
    Zeitweise mit mehr als 90 km/h ist eine Fahranfängerin in der Nacht auf Sonntag durch einen Tempo-30-Bereich in der Münchner Innenstadt gerast. (Symbolfoto) Foto: IMAGO / Panthermedia

    19-jährige Autofahrerin rast mit über 90 km/h durch Münchner Innenstadt

    Obwohl sie noch nicht lange den Führerschein hat, trat eine 19-jährige Fahranfängerin in der Nacht auf Sonntag ordentlich aufs Gaspedal. Mit ihrem BMW raste sie zeitweise mit mehr als 90 km/h über die Leopoldstraße in Richtung Ingolstädter Straße, berichtet die Polizei. Dabei ist in dem Bereich nur eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erlaubt. Die junge Frau war drei Mal so schnell unterwegs! Dabei raste sie auch durch eine Geschwindigkeitskontrolle der Polizei.

    Auf junge Raserin kommen 1.000 Euro Bußgeld und zwei Monate Fahrverbot zu

    Die Spritztour kommt die jungen Frau nun teuer zu stehen. Auf sie kommt ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot von zwei Monaten zu. Weil sich die 19-Jährige aktuell noch in der Probezeit befindet, wird die Polizei die Fahrerlaubnisbehörde über den nicht unerheblichen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung informieren. 

    21 km/h oder mehr über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit - Probezeit verlängert sich auf vier Jahre

    Wie hoch die Strafen ausfallen, wenn man in der Probezeit geblitzt wird, hängt von der Schwere des Vergehens ab. Wer 21 km/h mehr auf dem Tacho hat als erlaubt, muss mit härteren Strafen rechnen. So kann sich die 19-Jährige darauf einstellen, dass ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre erhöht wird. Außerdem verpflichtet die Fahrerlaubnisbehörde solche Verkehrssünder dazu, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, das der Betroffene selbst bezahlen muss. Fahrschulen bieten solche Seminare an. Die Kosten dafür liegen zwischen 250 und 500 Euro. Die Teilnahme an vier Sitzungen zu je 135 Minuten ist Pflicht.

    Wer in seiner Probezeit noch einmal dabei erwischt wird, wie er mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs ist, bekommt neben einer Ermahnung auch eine Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Bei einem dritten Fahrverstoß ist der Führerschein weg.

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