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Meßkirch: Jäger täuscht versuchtes Tötungsdelikt vor, um eigenen Fehler zu vertuschen

Meßkirch

Jäger täuscht versuchtes Tötungsdelikt vor, um eigenen Fehler zu vertuschen

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    Wegen einem Einschussloch am Wohnwagen eines Jägers in Meßkirch ermittelte die Polizei wegen einem versuchten Tötungsdelikt - zumindest kurzfristig. (Symbolbild)
    Wegen einem Einschussloch am Wohnwagen eines Jägers in Meßkirch ermittelte die Polizei wegen einem versuchten Tötungsdelikt - zumindest kurzfristig. (Symbolbild) Foto: IMAGO / imagebroker

    Wie die Polizei jetzt berichtet, ermittelte die Kriminalpolizei vergangene Woche wegen eines versuchten Tötungsdeliktes im Bereich um Meßkirch. Das versuchte Tötungsdelikt hatte jedoch gar nicht stattgefunden. Auslöser war ein 50-jähriger Jäger, der sich bei der Polizei gemeldet hatte:

    Jäger hört im Wald Schuss und findet Einschussloch an Wohnwagen

    Der Jäger schilderte den Beamten folgende Geschichte: Er habe zunächst am Waldrand in seinem Wohnmobil geschlafen und sei anschließend in einem von ihm mit angepachteten Waldstück auf die Jagd gegangen. Dabei habe er aus dem Nichts plötzlich einen Schuss vernommen, der jedoch nicht von ihm selbst stammte. Der Jäger sei daraufhin zurück zu seinem Wohnmobil gegangen. Dort habe er bei der Rückkehr an sein Wohnmobil ein Einschussloch festgestellt. 

    Ermittlungen wegen versuchtem Tötungsdelikt sind nur von kurzer Dauer

    Die Polizei leitete deshalb Ermittlungen wegen des Verdachts eines möglichen versuchten Tötungsdelikts in die Wege. Doch die Ermittlungen nahmen ein schnelles Ende. Denn schon nach kurzer Zeit räumte der 50-jährige Jäger ein, dass er die Geschichte frei erfunden habe. 

    Jäger erfindet Geschichte um versehentlichen Schuss und verwendete Wechsellauf zu vertuschen

    Offensichtlich hatte sich aus dem Gewehr des ausländischen Mannes einfach versehentlich ein Schuss gelöst, wobei der verwendete Wechsellauf nicht ordnungsgemäß in seiner Europäischen Waffenkarte eingetragen war. Der 50-Jährige wollte das durch die erfundene Geschichte vorerst vertuschen. Den Jäger erwarten nun Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Vortäuschens von Straftaten, berichtet die Polizei. Zur Sicherung des Verfahrens musste der Jäger bei den Beamten zudem einen vierstelligen Euro-Betrag hinterlegen. Obendrein wurde der Wechsellauf sichergestellt.

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