Die Polizei schoss am Dienstag auf einen Mann in der Uni Mannheim. Wie bereits berichtet, war Er starb an den Schussverletzungen im Krankenhaus.
Mit Machete in der Uni Mannheim - Studenten bei der Vorlesung im Hörsaal
Bei dem Vorfall am Dienstag, war der 31-Jährige mit einer circa 40 cm langen Machete in einem Hörsaal im Obergeschoss der Universität aufgetaucht. Polizeibeamte versuchten zuerst mit dem Mann zu reden und ihn dazu zu bringen, die Machete aus der Hand zu legen. Das klappte aber nicht. Daraufhin schoss ein Polizist auf den Bewaffneten, um ihn zu stoppen.
Neue Details zum Vorfall an der Mannheimer Universität
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat nun zusammen mit dem LKA Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Pressemitteilung neue Details und den aktuellen Stand der Ermittlungen zu dem Fall bekannt gegeben.

Mann mit Machete bereits wegen auffälligem Verhalten bekannt
Der 31-Jährige soll bereits der Polizei bekannt gewesen sein. So soll er vor dem Vorfall in dem Gebäude der Uni Mannheim verbotenerweise Aufkleber an die Einrichtung geklebt haben. Als er Sticker in einem Hörsaal klebte, sprach ein Zeuge ihn darauf an. Daraufhin verpasste der 31-Jährige ihm eine Ohrfeige. Außerdem wurde laut der Staatsanwaltschaft und dem LKA gegen den Mann vor kurzem ein Hausverbot ausgesprochen, nachdem er auch eine Mitarbeiterin der Bibliothek geohrfeigt hatte.
Zeugenvernehmungen dauern noch an
Bis jetzt sind dem LKA 25 Zeugen bekannt. In dem Hörsaal befanden sich aber knapp 50 Personen. Weil einige Zeugen den Hörsaal verlassen haben, ohne ihre Personalien anzugeben, ist die genaue Anzahl der Zeugen aktuell nicht bekannt. Da es noch etwas Zeit braucht, die ganzen Zeugenaussagen aufzunehmen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der 31-Jährige noch weitere Taten beging, so die Polizei.
Das Geschehen im Fokus der Ermittlungen
Der Staatsanwaltschaft Mannheim und dem LKA Baden Württemberg geht es vor allem um die Ermittlung des gesamten Geschehens. Deshalb wurde der Tatort auch von Experten dreidimensional vermessen und zur Ermittlung der Todesursache die Obduktion des Mannes angeordnet.