Bei einer Auto-Kontrolle am Samstag in Waldsassen (Oberpfalz) staunten die Polizisten nicht schlecht, als sie den Kofferraum öffneten. Der war nämlich bis zum Rand mit Pyrotechnik gefüllt. Insgesamt 42 Kilo Knaller, Böller und Raketen hatte der 20-jährige Feuerwerksliebhaber bei seiner Shoppingtour in Tschechien gekauft, berichtet die Bundespolizei. Das Problem an der Sache: Weil der junge Mann keine sprengstoffrechtliche Erlaubnis besitzt, durfte er die Feuerwerkskörper nicht nach Deutschland einführen.
Die Beamten stellten die explosive Fracht sicher und leiteten gegen den 20-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ein. In neun weiteren Fällen beschlagnahmten die Bundespolizisten am Samstag weitere 18 Kilogramm erlaubnispflichtiger Pyrotechnik. In allen Fällen erstattet die Bundespolizei Strafanzeige.
Bundespolizei stellt 2023 870 Kilo an Pyrotechnik sicher
Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus warnt vor dem Kauf von verbotenen und erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern in Tschechien. Allein im Jahr 2023 stellte die Bundespolizei Waidhaus 233 Strafanzeigen wegen der Einfuhr von erlaubnispflichtigen Feuerwerkskörpern. Dabei stellten die Beamten 870 Kilogramm Böllern, Raketen und Tischfeuerwerke sicher.
Die Einkaufstour an grenznahen Märkten in Tschechen endet allzu oft mit einer Strafanzeige bei der Bundespolizei. Vor allem wenn es um Feuerwerkskörper und Pyrotechnik geht. Das Angebot ist groß. Böller wie "Salute" und "La Bomba" sind mit verlockenden Preisen für das alljährliche Silvester-Feuerwerk günstig zu kaufen, berichtet die Bundespolizei. Doch viele der vermeintlichen Schnäppchen sind in Deutschland verboten und unterliegen den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.
Böller und Raketen: Was ist erlaubt und was ist verboten?
In Deutschland sind nur Feuerwerkskörper erlaubt, die die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen hat, berichtet die Bundespolizei. Diese verfügen über ein entsprechendes Zulassungszeichen (zum Beispiel CE-Kennzeichnung, vierstellige Registriernummer) und Gebrauchshinweise in deutscher Sprache.
Bei Feuerwerk ohne dieses Prüfzeichen können mangelhafte Verarbeitung und Industriesprengstoff zu schwersten Verletzungen führen, warnt die Bundespolizei. Zerfetzte und abgetrennte Finger und Hände sind demnach keine Seltenheit. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind zudem empfindlich gegen Reibung, statische Aufladung und Erschütterungen.
Laut Bundespolizei sind Feuerwerkskörper sind in Deutschland in vier Kategorien unterteilt:
- Erlaubnisfreie Kategorie F1: Darunter fallen Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen
- Kategorie F2: Darunter fallen Böller, Raketen und Feuerwerk. Sie sind mit der zugelassenen BAM- und CE-Kennzeichnung erlaubnisfrei.
- Kategorie F3 und F4: Sie dürfen in Deutschland nur mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis gekauft, eingeführt und benutzt werden. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Einfuhr nicht zugelassener und erlaubnispflichtiger Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt.
Die Bundespolizei warnt vor gefälschten Produkten
Auch wenn die Kategorien F1 und F2 in Deutschland zulässig sind, kursieren eine Vielzahl von pyrotechnischen Produkten mit gefälschter F-, BAM- und CE-Kennzeichnungen, warnt die Bundespolizei. Diese sind nur schwer erkennbar und unterliegen den Bestimmungen des deutschen Sprengstoffgesetzes. Erwischt die Polizei jemanden, der solche Pyrotechnik dabei hat, den erwartet ein Strafverfahren und womöglich eine empfindliche Geldstrafe. Für wenige Kilogramm Feuerwerkskörper können somit mehrere Tausend Euro fällig werden.