Wegen des Verkaufsverbots für Feuerwerk in Deutschland wollte ein 50-jähriger Mann aus Kammlach im Internet Böller bestellen. Nachdem er knapp 150 Euro auf die kanarischen Inseln überwiesen hatte, wurde er stutzig. Offenbar war er auf Betrüger hereingefallen.
Vorsicht beim Böllerkauf im Internet
Der Onlinekauf birgt aber noch mehr Risiken. Aus dem Ausland stammende Feuerwerkskörper sind häufig ungeprüft und damit in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Zünden solcher Feuerwerkskörper ist dann nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Sie stellt einen Verstoß gegen das Zollrecht dar.