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Mann (50) aus Kammlach will online Böller bestellen - und wird abgezockt!

150 Euro auf kanarische Inseln überwiesen

Mann (50) aus Kammlach will online Böller bestellen - und wird abgezockt!

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    Der 50-Jährige wollte Böller online bestellen um das Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper zu umgehen. (Symbolbild)
    Der 50-Jährige wollte Böller online bestellen um das Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper zu umgehen. (Symbolbild) Foto: carmi_1601 auf Pixabay

    Wegen des Verkaufsverbots für Feuerwerk in Deutschland wollte ein 50-jähriger Mann aus Kammlach im Internet Böller bestellen. Nachdem er knapp 150 Euro auf die kanarischen Inseln überwiesen hatte, wurde er stutzig. Offenbar war er auf Betrüger hereingefallen. 

    Vorsicht beim Böllerkauf im Internet

    Der Onlinekauf birgt aber noch mehr Risiken. Aus dem Ausland stammende Feuerwerkskörper sind häufig ungeprüft und damit in Deutschland verboten. Besitz, Weitergabe und Zünden solcher Feuerwerkskörper ist dann nach dem Sprengstoffgesetz strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro. Darüber hinaus ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Sie stellt einen Verstoß gegen das Zollrecht dar.

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