Im Rahmen einer polizeilichen Verkehrskontrolle wurde am späten Mittwochabend des 9. Septembers in Oberstdorf ein Pkw angehalten, dessen 28-jähriger Fahrer einen polnischen Führerschein aushändigte. Da der Fahrer weder eine polnische noch deutsche Staatsangehörigkeit besaß, erfolgte eine nähere Begutachtung des polnischen Führerscheins.
Dabei stellte sich bei genauerer Überprüfung schnell heraus, dass es sich bei diesem um eine Totalfälschung handelte, weswegen sich der Fahrer nun wegen einer Strafanzeige aufgrund des Gebrauchens einer gefälschten Urkunde verantworten muss.
Doch dem nicht genug: Die weitere polizeiliche Überprüfung ergab eine Versagung der Fahrerlaubnis. Somit war es dem Beschuldigten zu keinem Zeitpunkt erlaubt, ein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug zu steuern. Somit erwartet den Fahrer nun eine weitere Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Zudem hat sich auch der Halter des Pkw strafbar gemacht, da er dem Mann ohne Führerschein sein Auto überlassen hat.