Wie die Polizei mitteilt, wollte der Betreiber der Rastanlage für Fernfahrer die Parkgebühren von einem osteuropäischen Fernfahrer eintreiben. Dabei klopfte er an dessen Fahrertüre. Der Lkw-Fahrer bedrohte den Betreiber daraufhin mit einem Brotzeitmesser.
Laut Polizeiangaben bezahlte der Fernfahrer letztendlich seine Standgebühr und muss sich nun wegen einer Anzeige wegen Bedrohung verantworten. Zudem stellten die Beamten der Polizei Bad Wörishofen bei der Kontrolle dann fest, dass er gegen Auflagen nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGefG) verstoßen hatte, weshalb er eine Geldbuße im mittleren dreistelligen Bereich entrichten musste.