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Lindau, A96: Bundespolizei fasst vier per Haftbefehl gesuchte Personen am Grenzübergang - zwei müssen ins Gefängnis

Reise endet im Gefängnis

Bundespolizei fasst gleich vier Gesuchte auf der A96 bei Lindau

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    Gleich vier per Haftbefehl gesuchte Personen gingen der Bundespolizei am Samstag auf der A96 am Grenzübergang Hörbranz ins Netz. (Symbolfoto)
    Gleich vier per Haftbefehl gesuchte Personen gingen der Bundespolizei am Samstag auf der A96 am Grenzübergang Hörbranz ins Netz. (Symbolfoto) Foto: Bundespolizei

    Am Grenzübergang A96 bei Hörbranz vollstreckte die Bundespolizei am Samstag gleich vier Haftbefehle. Zwei der Gesuchten mussten ins Gefängnis, berichtet die Polizei. Eine Frau und ein Mann konnten dagegen ihre Justizschulden bezahlen und durften gehen. 

    Mann kann Geldstrafe von fast 11.500 Euro nicht bezahlen

    Gegen Mitternacht stoppte die Bundespolizei ein Auto mit ausländischer Zulassung. Als die Beamten den Fahrer kontrollierten, stellten sie fest, dass gegen den 28-Jährigen bereits seit über drei Jahren ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München II vorlag. Der Mann war wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Betruges sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von fast 11.500 Euro verurteilt worden. Weil der Mann das nicht bezahlen konnte, muss er seine Strafe nun im Gefängnis absitzen. Die Polizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Kempten.

    Polizei fasst gesuchte 23-jährige Frau auf der A96 bei Hörbranz

    Wenige Minuten später schlug der Fahndungscomputer erneut an, als die Polizisten eine Frau kontrollierten. Seit zwei Jahren lag gegen die 23-Jährige ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Erschleichens von Leistungen vor, berichtet die Polizei. Außerdem war die Staatsanwaltschaft Neu-Ulm seit Oktober 2021 ebenfalls wegen Erschleichens von Leistungen auf der Suche nach der Ausländerin. Nachdem die Frau ihre Justizschulden in Höhe von 450 Euro beglichen hatte, durfte sie weiterfahren.

    35-Jähriger schuldet deutscher Justiz fast 4.000 Euro

    Knapp an einer Gefängnisstrafe vorbei schlitterte auch ein 35-jähriger Mann, der in einem Fernreisebus von Zürich nach München saß. Als Bundespolizisten den Bus gegen Mittag kontrollierten, konnte sich der Migrant nur mit einer schweizerischen Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Für die Einreise hätte der Mann einen Reisepass gebraucht, so die Polizei. Doch den konnte er nicht vorlegen. Als die Polizisten ihn überprüften, stellte sich heraus, dass der Ausländer eine gültige deutsche Niederlassungserlaubnis besitzt. Außerdem lagen gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung wegen Nachstellung vor. Der 35-Jährige war den deutschen Justizbehörden fast 4.000 Euro schuldig geblieben. Mit Hilfe einer Bekannten konnte er die Geldstrafe bezahlen und entging damit einer Gefängnisstrafe. Die Beamten zeigten ihn aber wegen versuchter illegaler Einreise an. 

    Reise endet für 45-jährigen Mann im Gefängnis

    Einige Stunden später schlug der Fahndungscomputer erneut an, als die Bundespolizisten einen Autofahrer kontrollierten, dessen Wagen im Ausland zugelassen war. Die Staatsanwaltschaft Augsburg suchte den 45-Jährigen, weil er gegen Weisungen während der Führungsaufsicht verstoßen hatte. Die Beamten brachten ihn am Sonntagvormittag zum Amtsgericht Kempten. Anschließend ging es für den 45-Jährigen ins Gefängnis. 

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