Die Allgäuer Polizei hat die Laiserpointer-Attacken aus dem Dezember 2023 in Kempten aufgeklärt. Laut einer Mitteilung hätten die Beamten fünf tatverdächtige Männer ausgemacht. Vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen.
Laserattacken in Kempten: Zwei Menschen verletzt
Die Täter im Alter von 28 bis 38 Jahren sollen am 28. Dezember 2023 zunächst einen 29-jährigen Fahrer eines Rettungswagen mit einem grünen Laser geblendet haben. Zwei Tage später wurde dann eine ebenfalls 29-jährige Angestellte einer Tankstelle durch einen Laser verletzt. Beide wurden bei dem Angriff an den Augen verletzt und mussten von einem Augenarzt behandelt werden.
Gefährlicher Laser stammt aus Frankreich
Nach der Attacke am 30. Dezember konnte die Polizei zunächst zwei Männer im Alter von 28 und 29 Jahren schnappen. Zudem stellten sie dabei einen grünen Laser fest. Ein 28-jähriger Mann gab zwischenzeitlich zu, dass er den Laserpointer zuvor in Paris gekauft hatte. Eine Untersuchung des Lasers durch das Bayerische Landeskriminalamt habe nun die Gefährlichkeit des Laserpointers bestätigt.
Anzeigen gegen fünf Männer nach Laserattacken
Gegen alle fünf Tatverdächtigen laufen nun Anzeigen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung. Einer der Tatverdächtigen lebt in der Schweiz und musste eine Sicherheitsleistung in vierstelliger Höhe hinterlegen.

Laserpointer: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Laserpointer sind in Deutschland nicht grundsätzlich verboten. Unabhängig von der Farbe dürfen jedoch nur Modelle mit einer Ausgangsleistung von bis zu 1 mW gekauft und verwendet werden. Entsprechend ist nur die Verwendung und der Besitz von Geräten in den Klassen 1, 1M, 2 und 2M erlaubt, so bussgeldkatalog.org.
Laserpointer werden in folgende Klassen unterteilt:
- 1 unter 25 µW
- 1M unter 25 µW
- 2 unter / gleich 1 mW
- 2M unter / gleich 1 mW
- 3R 1 bis 5 mW
- 3B 5 bis 500 mW
- 4 über 500 mW
(Quelle: bussgeldkatalog.org)
Zudem müssen Laserpointer per Gesetz wie folgt gekennzeichnet sein:
- Name und Anschrift des Importeurs, bzw. des Herstellers muss auf der Verpackung angegeben sein
- Eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung muss vorhanden sein.
- Die Angabe der Laserleistung ud der Wellenlänge müssen angegeben sein
- Das Gerät muss über eine Serien- oder Artikelnummer verfügen
- Das Laserwarnsymbol muss auf dem Gerät angebracht sein
Laserpointer: Diese Strafen drohen bei falscher Verwendung
Laserpointer dürfen nur unter größter Vorsicht verwendet werden. Auf keinen Fall dürfen damit Personen, Tiere oder Fahrzeuge jeglicher Art angeleuchtet werden. Bei Verstößen drohen Anzeigen wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und/oder wegen gefährlichen Eingriffen in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr bzw. gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Bei einer Verurteilung drohen sogar Freiheitsstrafen.