Seit einer Woche herrscht in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht für Kunden im Einzelhandel und im Öffentlichen Nahverkehr. Die ersten sieben Tage galten als "Kulanzwoche", in der Verstöße noch nicht geahndet werden sollten. Trotzdem will die Polizei vorerst keine speziellen FFP2-Maskenkontrollen durchführen, erklärt Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West gegenüber all-in.de: "Wir werden nicht vor den Supermärkten stehen." Sollten aber Verstöße gemeldet werden, werden die Beamten dem selbstverständlich nachgehen. Zudem kann es auch zu einzelnen, größeren Kontrollen kommen.
250 Euro Bußgeld bei Verstoß gegen FFP2-Maskenpflicht
Sollte die Polizei Verstöße feststellen, informieren die Beamten das zuständige Landratsamt. Dort werden die Verstöße dann entsprechend geahndet. Wer keine FFP2-Maske trägt, muss in der Regel 250 Euro Bußgeld bezahlen.
Maskenpflicht: Was Sie jetzt über FFP2-Masken wissen müssen