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Kressbronn: Autofahrerin kommt mit vier Promille von der Straße ab und fährt Abhang hinunter

Lebensbedrohliche Alkoholisierung!

Vier Promille intus! Autofahrerin fährt in Kressbronn Abhang hinab

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    Rund 4 Promille Alkohol intus hatte eine Autofahrerin in Kressbronn, als sie von der Straße abgekommen ist. (Symbolfoto)
    Rund 4 Promille Alkohol intus hatte eine Autofahrerin in Kressbronn, als sie von der Straße abgekommen ist. (Symbolfoto) Foto: IMAGO / Action Pictures

    Autofahrerin kommt bei Kressbronn von Straße ab und fährt Abhang hinunter

    Andere lägen bei dieser Alkoholisierung im Koma oder wären bereits tot. Nicht so eine Frau in Kressbronn. Diese war noch in der Lage, ein Auto zu bedienen. Am späten Montagabend gegen 22:30 Uhr fuhr eine 38-jährige Frau mit ihrem Mercedes auf der Lindauer Straße in Richtung Langenargen, als sie von der Straße abkam, berichtet die Polizei

    Das Auto fuhr rund drei Meter einen Abhang hinab ehe es zum Stehen. Der Grund für den Unfall dürfte wahrscheinlich die Alkoholisierung der Fahrerin gewesen sein, so die Polizei. Ein Atemalkoholtest ergab nämlich, dass die 38-Jährige rund vier Promille Alkohol intus hatte. Sie musste in einer Klinik eine Blutprobe abgeben. 

    Vier Promille intus: Das können die Folgen sein

    Bei solch einer starken Alkoholisierung besteht akute Lebensgefahr! Es drohen: 

    • Lähmungen
    • Koma mit Reflexlosigkeit
    • unkontrollierte Ausscheidungen
    • Atemstillstand und Tod

    Weil die 38-Jährige aktuell ein mehrmonatiges Fahrverbot hat, kommen weitere strafrechtliche Konsequenzen auf sie zu. An ihrem Wagen entstand Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro.

    Alkohol am Steuer: Diese Strafen drohen

    Wer mit 1,1 Promille oder mehr Auto fährt, der begeht eine Straftat. Die wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkten in Flensburg sowie dem vorübergehenden oder sogar dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis bestraft. Wenn Betroffene ihre Fahrerlaubnis wieder zurück wollen, kann es sein, dass sie zur Medizinische-Psychologische Untersuchung (MPU) müssen.

    Die Wahrscheinlichkeit steigt, wenn sie wiederholt mit Alkohol am Steuer erwischt werden oder offensichtlich einen problematischen Umgang mit dem Suchtmittel haben. 

    Spätestens ab 1,6 Promille am Steuer ist eine MPU wahrscheinlich, sofern der Führerscheinentzug bestimmt wird. Im Einzelfall kann sich ein Gericht aber auch für ein Fahrverbot von ein bis sechs Monaten aussprechen. Weil in diesen Fällen der Führerschein nicht weg ist, muss er auch nicht erneut beantragt werden. 

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