Dabei trafen die Beamten zunächst auf zwei Männer mit Übernachtungsausrüstung, die teilweise noch schliefen. Weil das Campieren im Naturschutzgebiet verboten ist, erwartet die beiden Männer nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz.
Zwei weitere Anzeigen?
Zwei weitere Männer stiegen noch zur Nachtzeit an den Schrecksee auf. "Da es sich um ein besonders geschütztes Gebiet handelt und unklar ist, inwieweit eine Störung der Fauna und Flora vorliegt, wird der Sachverhalt zur Beurteilung an das zuständige Landratsamt weitergeleitet", teilt die Polizei weiter mit. Gegebenenfalls müssen auch diese beiden Männer mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen.