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Kontrollen am Flughafen Memmingen und auf der Autobahn decken Verstöße auf

Reisekontrollen

Mehrere Menschen zu lange in Deutschland: Polizei deckt Verstöße im Allgäu auf

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    Bei Kontrollen am Flughafen Memmingen und auf der A96 im Unterallgäu hat die Polizei mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz aufgedeckt. (Symbolbild)
    Bei Kontrollen am Flughafen Memmingen und auf der A96 im Unterallgäu hat die Polizei mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz aufgedeckt. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Christoph Schmidt

    Beamte der Grenzpolizei haben am Wochenende gleich mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz am Flughafen Memmingen und auf der A96 bei Erkheim aufgedeckt. 

     Mehrer Verstöße bei Kontrollen am Flughafen Memmingen aufgedeckt

    Bei Ausreisekontrollen am Flughafen Memmingen griffen die Beamten gleich neun Personen auf, die sich zu lange in Deutschland bzw. im Schengenraum aufgehalten hatten. Eine 38-jährige Reisende, ein 23-jähriger Mann und eine fünfköpfige Familie hatten sich länger als die erlaubten 90 Tage überschritten. Zwei Männer im Alter von 40 und 50 Jahren hatten die erlaubte Aufenthaltsdauer sogar um ganze 800 Tage überschritten. Die beiden Männer aus Georgien hatten sich zuvor in Polen aufgehalten. 

     Mehrere Pässe und zu lange in Deutschland: Polizei deckt Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz auf Allgäuer Autobahn auf

    Auch bei einer Kontrolle auf der A 96 bei Erkheim erwischten Polizeibeamte einen Mann, der sich zu lange in Deutschland aufgehalten hatte. Bei der Überprüfung des Transporters aus Moldau entdeckten Schleierfahnder, dass sich ein 25-jähriger Mann in der Vergangenheit mehrere Pässe hatte ausstellen lassen. Mit diesen wollte er seine tatsächliche Aufenthaltsdauer im Schengenraum verschleiern. Tatsächlich habe sich der Mann in der Vergangenheit wiederholt zu lange in Deutschland aufgehalten, so die Polizei in einem Bericht.

    Sicherheitsleistungen und Strafverfahren

    Die Polizei leitete gegen alle betroffenen Personen ein Strafverfahren ein. Sie mussten jeweils Sicherheitsleistungen hinterlegen und durften ihre Reisen anschließen fortsetzen. 

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