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Kontrolle in Memmingen: Polizei erwischt neunjähriges Mädchen auf E-Scooter

Zu jung für E-Scooter

Neunjährige flitzt verbotenerweise auf E-Scooter durch Memmingen

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    In Deutschland muss man mindestens 14 Jahre alt sein, um mit einem E-Scooter fahren zu dürfen.
    In Deutschland muss man mindestens 14 Jahre alt sein, um mit einem E-Scooter fahren zu dürfen. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Am frühen Montagabend haben Beamte der Autobahnpolizei Memmingen ein neunjähriges Mädchen im Bereich der Bessererstraße in Memmingen erwischt, das auf einem E-Scooter gefahren ist. Wie die Polizei mitteilt, fehlte dem E-Scooter der notwendige Versicherungsschutz.

    Junges Mädchen in Memmingen auf E-Scooter erwischt

    Außerdem ist das Mädchen noch zu jung, um ein Elektrofahrzeug zu führen. Um in Deutschland mit einem E-Scooter fahren zu dürfen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Einen Führerschein benötigt man dafür im Übrigen nicht. Neben einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz lag laut Polizei somit auch ein Verstoß gegen die Elektrokleinfahrzeug-Verordnung vor.

    Im Rahmen der Kontrolle im Memminger Stadtgebiet griffen die Beamten zudem einen 15-Jährigen auf, dessen E-Scooter ebenfalls der Versicherungsschutz fehlte.

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