Der Fahrer des 3,5 Tonners, ein 32-jähriger Belarusse, legte den Beamten die Fahrzeug- und Ladungspapiere vor. Nachdem das Fahrzeug nur eine erlaubte Zuladung von 460 Kilogramm hatte, war es mit dem Ladungsgewicht von 1,2 Tonnen deutlich zu schwer. Vor Ort wogen die Beamten den Lkw mit Hilfe eines Radlastwaagen, wobei sie tatsächlich eine Überladung um mehr als 30 Prozent feststellten.
Keine Genehmigung für die Fahrt
Zudem stellten die Schwerverkehrsspezialisten fest, dass für die vorliegende Fahrt keine Genehmigung mehr vorlag, weil die Spedition mit diesem Fahrzeug zu viele Transporte innerhalb von Deutschland ohne Rückfahrt nach Polen durchgeführt hatte. Ferner konnte der Berufskraftfahrer keine Fahrerbescheinigung aushändigen. Diese lag bei der Spedition in Polen.
Für den Fahrer und das Unternehmen ordneten die Beamten Sicherheitsleistungen im unteren vierstelligen Bereich an und unterbanden die Weiterfahrt.