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Kinderpornografie: Lehramtsstudent wird angeklagt

Verdacht der Kinderpornografie

Heimliche Filmaufnahmen von Schulkindern in der Umkleide: Lehramtsstudent wird angeklagt

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    Die Zentralstelle für Cybercrime in Bayern klagt einen Lehramtsstudenten wegen des Verdachts der Kinderpornografie an. Der Mann soll unter anderem in einer Schule Kinder gefilmt haben. (Symbolbild)
    Die Zentralstelle für Cybercrime in Bayern klagt einen Lehramtsstudenten wegen des Verdachts der Kinderpornografie an. Der Mann soll unter anderem in einer Schule Kinder gefilmt haben. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

    Nach umfangreichen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt hat das Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) Anklage gegen einen 29-jährigen Lehramtsstudenten aus dem Landkreis Haßberge erhoben.

    Schwere Vorwürfe gegen Lehramtsstudenten

    Laut einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg werden dem Mann in der Anklageschrift die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen und die Herstellung kinderpornographischer Inhalte in jeweils mehreren Fällen und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen.

    Beschuldigter soll aus Filmaufnahmen kinderpornografische Collagen erstellt haben

    Der Angeschuldigte war im Jahr 2023 als Aushilfslehrer an einer Schule im unterfränkischen Landkreis Haßberge tätig und soll zwischen Mai und Dezember 2023 in verschiedenen Umkleideräumen der Schule heimlich mehrere Schüler im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren gefilmt haben. Bei weiteren Gelegenheiten soll er zudem auch heimliche Aufnahmen in Klassenräumen erstellt haben.

    Die Anklageschrift wirft dem Angeschuldigten weiter vor, aus diesen Videoaufnahmen mehrere Bild-Collagen mit kinderpornographischen Inhalten erstellt zu haben. Zudem soll er im Zeitpunkt einer Durchsuchung seiner Wohnung im Januar 2024 im Besitz weiterer kinderpornographischer Bild- und Videodateien gewesen sein. Der Mann war zuvor aufgrund einer Mitteilung eines US-amerikanischen Online-Dienstes in den Fokus der Ermittler geraten.

    Welche Strafen drohen?

    Der Strafrahmen für jeden Fall der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen liegt bei Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Für die Herstellung der Bild-Collagen mit kinderpornographischen Inhalten sieht das Gesetz eine Freiheitsstraße von sechs Monaten bis zu zehn Jahren und für den Besitz der weiteren Aufnahmen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor.

    Über die Zulassung der Anklageschrift muss nun das Schöffengericht des Amtsgerichts Haßfurt entscheiden. Über den Inhalt der Pressemitteilung hinausgehende Auskünfte könne die Generalstaatsanwaltschaft derzeit zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht geben. 

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