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Junge (11) in Oberstdorf ohne Fahrerlaubnis auf "Hoverboard" unterwegs

Polizei ermittelt

Junge (11) in Oberstdorf ohne Fahrerlaubnis auf "Hoverboard" unterwegs

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    Um mit einem Hoverboard fahren zu dürfen, braucht man eine Fahrerlaubnis. Die konnte der 11-jährige Junge schon allein wegen seines Alters nicht vorweisen. (Symbolbild)
    Um mit einem Hoverboard fahren zu dürfen, braucht man eine Fahrerlaubnis. Die konnte der 11-jährige Junge schon allein wegen seines Alters nicht vorweisen. (Symbolbild) Foto: picture alliance / Swen Pförtner/dpa | Swen Pförtner

    Während der Streifenfahrt entdeckten Beamte der Polizei Oberstdorf einen 11-jährigen Jungen, der mit einem sogenannten "Hoverboard" unterwegs war. 

    Bis zu 20 Stundenkilometer schnell

    Bei einem "Hoverboard" handelt es sich um ein elektrisches, einachsigen Gefährt, das eine maximale Geschwindigkeit von 20 Stundenkilometer erreichen kann. Es darf nur mit einer Fahrerlaubnis gefahren werden. Diese konnte der Junge allein schon wegen seines Alters nicht haben. Seine Eltern begleiteten ihn während der Fahrt. Inwiefern die Gesetzeslage bekannt war wird noch ermittelt. Es folgt nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

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