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Illegale Schwertransporte: 5-stelliges Bußgeld für Ostallgäuer Unternehmen

Fahrziel: Türkei

Illegale Schwertransporte: 5-stelliges Bußgeld für Ostallgäuer Unternehmen

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    Schwerlast-LKW: Ein Ostallgäuer Transport-Unternehmen muss knapp 24.000 Euro Bußgeld zahlen, weil es illegale Schwertransportfahrten angetreten hatte. (Symbolbild)
    Schwerlast-LKW: Ein Ostallgäuer Transport-Unternehmen muss knapp 24.000 Euro Bußgeld zahlen, weil es illegale Schwertransportfahrten angetreten hatte. (Symbolbild) Foto: Peter H auf Pixabay

    Eine Ostallgäuer Firma muss knapp 24.000 Euro Bußgeld bezahlen. Das Transportunternehmen hatte im Sommer zwei illegale Schwertransporte Richtung Türkei auf den Weg geschickt.

    "Nacht- und Nebelaktion"

    Bereits im Juli wurden der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizei Kempten die beiden illegal durchgeführten Schwertransporte mitgeteilt. Die beiden Schwertransporte waren jeweils mit einer überbreiten und schweren Maschine beladen, als sie das Firmengelände der Ostallgäuer Firma verließen - "in einer Nacht- und Nebelaktion", wie es im Polizeibericht heißt. Fahrziel war die Türkei.

    Das waren die genauen Verstöße bei den Transporten:

    Die Transportfirma hat sich laut Polizei an keinerlei für den Transport erteilten Auflagen gehalten. Beim einen Fahrzeug hätte die beim Transport eingesetzte Fahrzeugkombination demnach in der Zusammenstellung überhaupt nicht fahren dürfen. Der Fahrer der anderen Fahrzeugkombination ignorierte sämtliche ihn betreffende Auflagen wie beispielsweise eine polizeiliche Begleitung von der Firma bis zur angrenzenden Autobahn. In einem aufwendigen Ermittlungsverfahren hat die Verkehrspolizei Kempten daraufhin alle für den Transport verantwortlichen Personen ermittelt.

    "Gewinnabschöpfungsverfahren": Bußgeld in Höhe des Fuhrlohns

    Für die illegal durchgeführten Transporte muss die Firma nun ein Bußgeld in Höhe von knapp 24.000 Euro bezahlen. Dieser Betrag wurde in einem sogenannten Gewinnabschöpfungsverfahren ermittelt und entspricht dem Fuhrlohn, den die Transportfirma durch die Fahrt erwirtschaftet hätte. Gewinnabschöpfungsverfahren können in Bereichen eingesetzt werden, in denen durch eine illegale Handlungsweise einer Person oder einer Firma ein finanzieller Vorteil entsteht – frei nach dem Motto: Eine strafbare Handlung darf sich nicht lohnen.

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