Frau geht illegaler Prostitution in Ferienwohnung in Bad Wörishofen nach
Als unbelehrbar hat sich am Freitag eine Frau in Bad Wörishofen (Landkreis Unterallgäu) erwiesen. Gleich zwei Mal musste die Polizei zu einer Ferienwohnung anrücken, in der die 51-Jährige offenbar der illegalen Prostitution nachging. Aufgeflogen war die Frau, weil in ihrer Wohnung ungewöhnlich viele Männer ein und aus gingen. Ihren Nachbarn fiel schon am Nachmittag auf, dass mehrere Männer zu verschiedenen Zeiten die Frau besuchten.
Als eine Polizeistreife vor Ort eintraf, konkretisierte sich nach Angaben der Polizei der Tatverdacht gegen die Frau. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Illegale Prostitution in Bad Wörishofen: Anwohner rufen nur wenige Stunden später erneut die Polizei
Doch sowohl das Verfahren als auch die Belehrungen der Polizei ließen die Frau offenbar kalt. Denn nur wenige Stunden später riefen Anwohner erneut die Polizei und teilten mit, dass eine Frau im selben Haus der illegalen Prostitution nachgehe.
Wie sich vor Ort herausstellte, handelte es sich um diesselbe Dame, die schon ein paar Stunden zuvor für Aufregung in der Nachbarschaft gesorgt hatte. Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft leiteten die Polizisten aufgrund des erneuten Verstoßes nun ein Strafverfahren ein.
Illegale Prostitution in Deutschland
Grundsätzlich ist Prostitution in Deutschland zwar legal, unter gewissen Umständen kann sie jedoch strafbar sein. Das ist der Fall, wenn Prostituierte innerhalb eines Sperrbezirks oder während einer Sperrzeit ihre Dienste anbieten. Auf diese Weise soll die Bevölkerung von Belästigungen und Gefahren geschützt werden, die mit der Prostitution einhergehen.
Wo Sperrbezirke sind und wann Sperrzeiten gelten, legen die jeweiligen Landesregierungen fest. So ist in bayerischen Gemeinden, die bis zu 30.000 Einwohner haben, Prostitution generell verboten. Die Regierungen können aber in besonders begründeten Fällen einzelne Gemeinden mit deren Zustimmung ganz oder teilweise von dem Verbot ausnehmen.