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Illegale Einreise: Bundespolizei stoppt Familien aus Russland und Georgien

Lindau

Illegale Einreise: Bundespolizei stoppt Familien aus Russland und Georgien

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    Illegale Einreise: Bundespolizei stoppt zwei Familien bei Lindau.
    Illegale Einreise: Bundespolizei stoppt zwei Familien bei Lindau. Foto: picture alliance/dpa | Robert Michael

    Am frühen Samstagmorgen stoppten Bundespolizisten aus Lindau eine siebenköpfige Familie aus Russland in der Nähe des Lindauer Hafens. Laut der Polizei wollte die Familie zunächst fliehen, konnte jedoch von den Beamten aufgehalten werden. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die beiden Eltern im Alter von 46 und 38 Jahren und die fünf gemeinsamen Kinder im Alter zwischen drei und 18 Jahren bereits in Kroatien und Österreich als Asylbewerber registriert worden waren. Laut der Bundespolizei wollte die Familie nach Deutschland reisen. Die beiden Eltern stellten für sich und ihre Kinder ein Schutzersuchen. Sie wurden in das Ankerzentrum im Augsburg gebracht. 

    Georgische Familie wollte mit Fernbus über Grenze bei Hörbranz einreisen

    Etwa zeitgleich kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz auch einen Fernreisebus aus Barcelona. Dabei griffen die Beamten eine vierköpfige Familie aus Georgien auf. Die beiden Eltern und ihre zwölf und 16 Jahre alten Söhne konnten dabei zwar gültige Reisepässe vorzeigen, jedoch waren sie bereits in Frankreich als Asylbewerber registriert. Da die Familie angab, dauerhaft in Deutschland bleiben zu wollen, wurden alle vier ebenfalls in das Ankerzentrum in Augsburg weitergeleitet.

    Familienvater per Haftbefehl gesucht

    Zudem stellten die Beamten fest, dass gegen den 38-jährigen Familienvater ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Zwickau wegen des Erschleichens von Leistungen vorlag. Die verhängte Geldstrafe von 1.000 Euro hatte der Mann nicht bezahlt. Verwandte des Mannes aus dem Vogtland übernahmen jedoch die Schulden für den Mann - er blieb damit auf freiem Fuß. 

    Verfahren gegen Familienmitglieder

    Die Familienväter müssen sich nun wegen des Einschleusens von Ausländern verantworten, da beide jeweils die Reisen ihrer Familien organisiert hatten. Zudem erwartet alle strafmündigen Familienmitglieder ein Verfahren wegen unerlaubter Einreise, unerlaubtem Aufenthalt, bzw. wegen versucher unerlaubter Einreise, so die Bundespolizei weiter. 

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