Startseite
Icon Pfeil nach unten
Blaulicht
Icon Pfeil nach unten

Illegale Aufenthalte und Verdacht der illegalen Arbeitsaufnahme am Flughafen Memmingen

Grenzpolizei hat alle Hände voll zu tun

Illegale Aufenthalte und Verdacht der illegalen Arbeitsaufnahme am Flughafen Memmingen

    • |
    • |
    Am Sonntag haben die Beamten der Grenzpolizei am Flughafen Memmingen mehrere Verstöße festgestellt. (Symbolbild)
    Am Sonntag haben die Beamten der Grenzpolizei am Flughafen Memmingen mehrere Verstöße festgestellt. (Symbolbild) Foto: Benjamin Liss

    Am Sonntag hatten die Beamten der Grenzpolizei am Flughafen Memmingen viel zu tun. Neben einem Verdacht der illegalen Arbeitsaufnahme, nahmen sie acht Anzeigen wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland und im Schengenraum auf.

    Verdacht der illegalen Arbeitsaufnahme

    Schon am Vormittag wollte laut Polizei ein 37-Jähriger mit dem Flugzeug aus Kutaisi (Georgien) am Allgäu Airport Memmingen einreisen. Gegenüber den Beamten der Grenzpolizeigruppe gab der Georgier an, dass er seinen Onkel besuchen wolle, auf weitere Nachfrage konnte er aber dessen Namen nicht nennen. Darüber hinaus hatte der Mann kaum Bar- oder Geldmittel bei sich. Auf nochmalige Nachfrage änderte der Mann seine Aussage. Nun wollte er seine Cousins besuchen, aber auch deren Namen kannte er nicht. Bei der Durchsuchung seiner Koffer stellten die Beamten letztlich Arbeitskleidung fest, was den Verdacht der illegalen Arbeitsaufnahme erhärtete. Der Georgier durfte daher nicht einreisen. Die Beamten wiesen ihn in sein Heimatland zurück.

    Mehrere illegale Aufenthalte

    Am gestrigen Sonntag stellten die Beamten der Grenzpolizeigruppe der PI Memmingen allerdings noch weitere Vergehen nach dem Aufenthaltsgesetz am Allgäu Airport fest. So nahmen sie insgesamt acht Anzeigen wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland und im Schengenraum auf. Am längsten überzog eine Frau aus Nordmazedonien das Touristenprivileg. Sie hielt sich 66 Tage über den erlaubten Zeitraum von 90 Tagen hinaus in Deutschland auf. Das sogenannte Touristenprivileg sieht den Aufenthalt für touristische Zwecke vor, darüber hinaus sind ausländerrechtliche Erlaubnisse oder Visa notwendig. Alle Angetroffenen konnte die Weiterreise nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung fortsetzen. Die erwähnte Frau musste knapp 500 Euro bezahlen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden