Das Handgepäck, dass die beiden 39 und 44 Jahre alten Reisenden dabei hatten entsprach nicht der Größe die vorgeschrieben ist. Weil die Passagiere sich uneinsichtig zeigten, wurden sie vom Mitflug ausgeschlossen. Die Polizei konnte vor Ort die Situation beruhigen. Die Beamten stellen jedoch keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte fest.
Streit am Abfluggate