Ein 33-jähriger Vater hat am Montagabend seinen dreijährigen Sohn in seinem Auto zurückgelassen, um zu einer Prostituierten zu gehen. Das Fahrzeug stand jedoch in der prallen Sonne.
Hagen: Junge war in verschlossenem und überhitzten Auto
Wie die Polizei Hagen mitteilt, ereignete sich der Vorfall gegen 20:15 Uhr im Süden von Hagen. Ein Passant hatte das stark schwitzende Kind rund eine halbe Stunde später entdeckt. Der Junge habe sich in dem verschlossenen und vermüllten Auto befunden, die Fenster seien nur rund einen Zentimeter geöffnet gewesen.
Kind in überhitztem Auto zurückgelassen: Bub muss ins Krankenhaus
Da der Zeuge keine Erziehungsberechtigten in der Nähe des Autos finden konnte, forderte er den Buben dazu auf das Fahrzeug von innen zu öffnen. Weitere Passanten versorgten das Kleinkind daraufhin mit Wasser. Der alarmierte Rettungsdienst stellte bereits eine erhöhte Körpertemperatur und erste Zeichen einer Dehydrierung fest. Der Bub wurde anschließend in ein Krankenhaus gebracht.
Vater hatte Sexarbeiterin besucht
Gegen 21:40 Uhr sei dann der Vater des Jungen am Einsatzort eingetroffen. Gegenüber der Polizei gab er an, dass er eine Bekannte besucht und sich dort "verquatscht" hatte, der Junge habe im Auto geschlafen. Ermittlungen ergaben jedoch, dass der 33-Jährige eine Prostituierte besucht hatte. Zum Zeitpunkt des Einsatzes herrschte eine Temperatur von 26 Grad.
Hagener Polizei ermittelt gegen 33-jährigen Vater
Die Polizei ermittelt jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gegen den Mann. Das Jugendamt wurde über den Vorfall informiert. Die Mutter habe sich im Krankenhaus überrascht über das Verhalten den Vaters geäußert.
Polizei warnt vor überhitzten Autos
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Kinder und Tiere im Auto zurückzulassen. Diese können bei höheren Außentemperaturen schnell zu einer lebensgefährlichen Falle werden. Wer Kinder oder Tiere in einer solchen Situation entdeckt, soll umgehend prüfen, ob diese auf Ansprache reagieren und die Polizei oder Feuerwehr informieren.