Nach Angaben der Grenzpolizeigruppe Memmingen wurden bei Ausreisekontrollen nach Albanien und Nordmazedonien am Donnerstag, den 9. September, drei Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Die betroffenen Personen hatten die zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum überschritten.
Zu lang in Deutschland geblieben
Es handelt sich um einen 22-jährigen Mann und eine 19-jährige Frau, beide aus Nordmazedonien, sowie einen 26-jährigen Mann aus Albanien. Alle drei hatten sich bereits seit mehreren Tagen unerlaubt in Deutschland aufgehalten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Hinterlegung von Sicherheitsleistungen konnten alle Reisenden ihre Flüge in ihre Heimatländer fortsetzen.
Serbe und Kosovare dürfen nicht einreisen
Darüber hinaus wurden zwei Menschen an der Einreise nach Deutschland gehindert. Ein 26-jähriger Serbe behauptete der Polizeimeldung zufolge, als Trockenbauer für eine bulgarische Firma in Deutschland arbeiten zu müssen. Zwar bestätigten seine Dokumente die Angaben, jedoch stellten die Grenzpolizisten fest, dass der Mann wegen vorheriger Aufenthalte die erlaubte Aufenthaltsdauer bereits um mehrere Tage überschritten hatte. Eine erneute Einreise wurde ihm daher verweigert.
Bei der Kontrolle eines 24-jährigen Mannes aus dem Kosovo entdeckten die Beamten eine Fahndungsnotierung. Wegen mehrerer Verstöße gegen das französische Aufenthaltsgesetzes besteht gegen den Mann eine Einreiseverweigerung für das gesamte Schengengebiet. Auch ihm wurde die Einreise nach Deutschland daher verweigert. Beide Männer wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen umgehend in ihre Heimatländer zurückgewiesen.
Quelle: Polizeipräsidium Schwaben Süd/West. Hinweis: Diese Meldung wurde unterstützt von KI erstellt.