Am Flughafen Memmingen hatte die Grenzpolizei am Dienstag einiges zu tun. Sie kontrollierten Passagiere bei der Ein- und Ausreise, fahndeten nach Verbrechern und vollstreckten einen Haftbefehl.
Flughafen Memmingen: Zwei Führungstreffer bei Grenzkontrollen
Bei Grenzkontrollen am Allgäu Airport gelang den Grenzpolizisten gleich zwei Führungstreffer. Bei einem 29-Jährigen konnte die Staatsanwaltschaft Hannover ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht fortsetzen, weil sein Wohnsitz nicht bekannt war. Diesen ermittelten die Beamten am Flughafen Memmingen, sodass das Verfahren nun wieder aufgenommen werden kann. Auch eine 33-Jährige erwischten die Beamten bei Ausreisekontrollen. Sie wurde von der italienischen Justizbehörde wegen verschiedener Verstöße gesucht. Auch in diesem Fall fanden die Beamten den aktuellen Wohnsitz der Frau heraus und leiteten diesen an die italienischen Behörden weiter. So konnte auch dieses Strafverfahren fortgesetzt werden.
Am Flughafen Memmingen kontrolliert: Zwei Haftbefehle abgewendet
Auf seiner Reise von Bulgarien nach Deutschland stoppten Beamte der Grenzpolizeigruppe Memmingen einen 36-jährigen Bulgaren. Gegen ihn lag ein offener Haftbefehl wegen Steuerdelikten vor. Einer Verhaftung konnte er nur entgehen, indem er die noch offene Geldstrafe von 3.000 Euro bezahlte. Dann durfte der Mann einreisen. Auch gegen eine 23-jährige Frau, die am Flughafen Memmingen nach Deutschland einreisen wollte, lag ein Haftbefehl vor. Weil die Serbin bereits mehrmals wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetzt verstoßen hatte. Außerdem lag gegen sie bereits eine Einreiseverweigerung aus Österreich vor. Indem sie einen niedrigen vierstelligen Geldbetrag zahlte, konnte die Frau eine Verhaftung verhindern. Mit dem nächsten Flug ging es für sie im Anschluss zurück.
Grenzpolizei am Allgäu Airport in Memmingen entdeckt mehrere Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz.
Auch bei Grenz- und Schleierfahndungskontrollen waren Polizisten am Memminger Flughafen in den vergangenen Tagen Einsatz. Dabei deckten sie innerhalb ovn zwei Tagen sieben Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz auf. Unter anderem überschritten die Passagiere die gültige Aufenthaltsdauer oder wollten unerlaubt Arbeit aufnehmen. Nachdem sie Sicherheitsleistungen gezahlt hatten und die Maßnahmen abgeschlossen haben, konnten alle ihre Reise fortsetzen.