Wie bereits berichtet, flüchtete am Dienstag ein Untersuchungshäftling vom Parkplatz des Amtsgerichtes Neu-Ulm. Update 9. Oktober, 11:40 Uhr: Nur kurz dauerte der Aufenthalt in Freiheit für einen Untersuchungshäftling an. Wie berichtet war es dem 27-jährigen Untersuchungshäftling am Dienstag, den 07.10.14, gelungen, nach einem Gerichtstermin zu fliehen, während das eingeparkte Polizeifahrzeug, mit dem er transportiert werden sollte, aus der Lücke gelotst werden musste. Von dem Mann, dem wegen Betäubungsmitteldelikten eine nicht unerhebliche Gefängnisstrafe droht, fehlte seitdem jede Spur. Im Rahmen der Fahndung wurden auch bekannte Treffpunkte von Personen aus dem Rauschgiftmilieu überprüft. Aufgrund der hierdurch in Ulm gewonnenen Erkenntnisse konnte der Flüchtige am Donnerstagvormittag in einem Hotel in Ulm durch starke Kräfte der Ulmer Polizei widerstandslos festgenommen werden. Bei der Durchsuchung des Flüchtigen wurden eine geringe Menge Betäubungsmittel sowie ein Schlagring aufgefunden und sichergestellt. Der 27-Jährige wurde bereits an die Bayerische Polizei überstellt und wird in Kürze in eine JVA gebracht werden. Da aufgrund der bisherigen Erkenntnisse der Verdacht besteht, dass der Mann das Hotel durch den Verkauf des Fesselgürtels sowie der Handschellen bezahlt hat, werden zudem Ermittlungen wegen Unterschlagung sowie Hehlerei eingeleitet. Ebenso erfolgt eine Anzeige nach dem Waffengesetz und eine weitere Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz. Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West bedankt sich für die Unterstützung im Rahmen der Öffentlichkeitsfahndung. Da mit der Festnahme der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfallen ist, werden die Verbreiter des Bildes auf sozialen Netzwerken gebeten, das Lichtbild des Flüchtigen zu entfernen. Bezugsmeldung: Der Flüchtige saß wegen Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz in der JVA Memmingen ein und wurde aufgrund begangener Eigentumsdelikte beim Amtsgericht Neu-Ulm vorgeführt. Ihn erwartet wegen den Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz eine mehrjährige Haftstrafe. Der Flüchtige wurde nach dem Vorführungstermin ordnungsgemäß an den Händen gefesselt und zurück zum Polizeidienstfahrzeug verbracht, welches im Innenhof des Amtsgerichts geparkt war. Aufgrund der beengten Parkverhältnisse war ein Zustieg in den Kombi durch die Schiebetüre nicht möglich. Deswegen musste das Fahrzeug rückwärts vom Stellplatz ausgeparkt werden. Eine Beamtin wies den Fahrer ein und hielt den Flüchtigen am Oberarm fest. Dieser riss sich jedoch los und konnte in unbekannte Richtung fliehen. Aufgrund der Presseveröffentlichungen sind mehrere Hinweise eingegangen denen derzeit nachgegangen wird.
Fahndung