Frauenleiche in Fürther Wohnung entdeckt - Polizei geht von Gewaltverbrechen aus
Es müssen Szenen wie in einem Horrorfilm gewesen sein! Eine Frau entdeckte am Dienstagnachmittag gegen 14:45 Uhr Blut im Treppenhaus ihres Mehrfamilienhauses im Fürther Stadtteil Stadeln. Die Blutspuren befanden sich ganz in der Nähe einer Wohnung. Als Streifenpolizisten dort nach dem Rechten sahen, machten sie eine furchtbare Entdeckung: Eine tote Frau lag in der Wohnung. Nach den ersten Erkenntnissen der Polizei dürfte es sich wohl um eine Bewohnerin des Mehrfamilienhauses handeln. Die Leiche wies demnach Spuren von stumpfer Gewalt auf. Die Polizei geht deshalb von einem Tötungsdelikt aus.
Polizei sichert Spuren im Wohnhaus in Fürth und befragt Anwohner
Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an. Zahlreiche Polizisten, ein Polizeihubschrauber und auch Diensthunde waren im Einsatz, um rund um das Wohnhaus nach Spuren und Hinweisen zu suchen, die mit der Tat oder dem Tatverdächtigen in Verbindung stehen könnten.
Polizisten sicherten außerdem in dem Gebäude Spuren und arbeiteten an der zweifelsfreien Identifizierung der Verstorbenen. Ermittler der Mordkommission und Vertreter der Staatsanwaltschaft nahmen nachmittags ebenfalls ihre Arbeit am Tatort auf. Bei der ersten Befragung der Anwohner versuchten die Ermittler zunächst Hinweise zur Tatzeit, zum Tathergang und zu einem möglichen Tatverdächtige zu bekommen.
Polizei nimmt Tatverdächtigen in Erlangen fest
Und dabei hatten die Beamten wohl Erfolg. Denn schon am späten Dienstagabend nahmen sie im benachbarten Erlangen einen Tatverdächtigen fest, sagte ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dabei handelt es sich offenbar um den 42-jährigen Sohn der getöteten Frau.
Verdächtiger in psychiatrischem Krankenhaus untergebracht
Am Mittwochnachmittag (04.09.2024) ordnete ein Ermittlungsrichter die einstweilige Unterbringung des Mannes an. Im Vorfeld einer für den Mittwochnachmittag (04.09.2024) anberaumten Vorführung wurde der Festgenommene einer psychologischen Begutachtung unterzogen. Aufgrund des Ergebnisses beantragte die Staatsanwaltschaft die einstweilige Unterbringung des Tatverdächtigen. Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ließ den Mann per Beschluss in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen.