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Freinacht im Allgäu: Streiche verboten, "Maierln" unter bestimmten Bedingungen erlaubt

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Freinacht im Allgäu: Streiche verboten, "Maierln" unter bestimmten Bedingungen erlaubt

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    Die Polizei kontrolliert auch in der Freinacht die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung. (Symbolbild)
    Die Polizei kontrolliert auch in der Freinacht die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung. (Symbolbild) Foto: Julian Leitenstorfer

    In der Nacht von Donnerstag, 30. April, auf Freitag, 1. Mai, findet die traditionelle "Freinacht" statt. In Zeiten von Corona allerdings mit Einschränkungen, teilt die Polizei mit. Die Polizei kündigte an, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung auch in der Freinacht zu überwachen.

    Streiche in der Freinacht

    Demnach sind Streiche und Scherze in der Freinacht vor dem Hintergrund der Pandemie-Bekämpfung verboten. Denn hier sei nicht "Sport und Bewegung an der frischen Luft" der Grund für das Verlassen der Wohnung, sondern "Unsinn treiben und Streiche spielen", so die Polizei weiter. Die Ausgangsbeschränkung und die übrigen Regeln zum Infektionsschutz gelten auch in der Nacht zum 1. Mai.

    Traditionelles "Maierln"

    Laut Polizei ist das traditionelle "Maierln" grundsätzlich nicht verboten. Das Aufstellen des kleinen Birkenbaums vor dem Haus seiner/s Angebetete/n sei als Bewegung an der frischen Luft zu sehen und deshalb grundsätzlich zulässig. Allerdings soll man den Baum nur alleine aufstellen, mit nur einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Außerdem soll man Gruppenbildung vermeiden und auf die Abstandsgebote achten.

    136 Freinacht-Einsätze im Jahr 2019

    Neben den Scherzen und Streichen kommt es alljährlich auch zu Straftaten sowie Sicherheits- und Ordnungsstörungen, erklärt die Polizei in einer Mitteilung. Im Jahr 2019 kam es im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West zu insgesamt 136 Einsätze mit Bezug zur Freinacht. Laut Polizei handelte es sich dabei vorrangig um Sachbeschädigungen und Ruhestörungen.

    Polizei appelliert: An die Regeln halten, Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen

    Die Polizei appelliert deshalb an alle Bürger, sich auch in der Freinacht die geltenden Regeln zu halten. Insbesondere sollen sie die eigene Wohnung nur mit triftigem Grund verlassen. "Nur wenn nötig und unaufschiebbar", fügt die Polizei hinzu. Die Beamten bitten zudem die Eltern, auch ihre Kinder entsprechend aufzuklären.

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