In der Nacht vom 30. April auf 1. Mai steht wieder die sogenannte "Freinacht" an. Zu diesem Anlass erinnert die Polizei in einer Pressemitteilung daran, dass Brauchtum kein Deckmantel für die Begehung von Straftaten sein sollte.
Polizei: Altbewährte Maßnahmen wirkungslos
Die traditionelle Freinacht wird zu allerlei Streichen benutzt, die der Polizei zufolge leider allzu oft über das Brauchtum und über das erlaubte Maß hinausgehen. In der Vergangenheit hat es gereicht Pflanzenkübel, Gartenmöbel und Gartentürchen wegzuräumen, um sich vor den Maistreichen in den Abend- und Nachtstunden zu schützen.
Kinder und Jugendliche verschandeln Gegenstände mit Toilettenpapier und Rasierschaum
Diese Maßnahmen seien allerdings mittlerweile oft wirkungslos, wie die Polizei berichtet. Heutzutage streifen Kinder und Jugendliche - teilweise sogar in Begleitung der Eltern - durch Wohngebiete um Gegenstände mit Toilettenpapier oder Rasierschaum zu verschandeln. Deutlich gravierender aber seien meist Jugendliche, die - oftmals alkoholisiert - in der Nacht unterwegs sind und das Brauchtum zur Begehung von Straftaten missbrauchen.
Von ärgerlich bis lebensgefährlich - Vor diesen Streichen warnt die Polizei eindringlich
Das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Straftaten sowohl in der Freinacht als auch im Nachgang registriert. Dabei gehören Sachbeschädigungen, auch durch Brandlegung, sowie Diebstahlsdelikte zu den meisten Straftaten. Einige fehlgeleitete Scherzbolde greifen dabei auch in den Straßenverkehr ein - und darüber kann die Polizei garantiert nicht lachen.
"Wer Kanaldeckel aushebt oder Seile über die Fahrbahn spannt, scherzt nicht, sondern gefährdet absichtlich und rücksichtslos Gesundheit und Leben von Unbeteiligten", mahnt die Polizei in der Pressemitteilung.
Appell an die Eltern und Bürger
Auch in diesem Jahr wird die Polizei entsprechende Verstöße konsequent verfolgen. Die Polizei betonte in der Mitteilung, das sie das Brauchtum keinesfalls unterbinden wolle. Vielmehr appelliert das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West an die Eltern. Sie sollten ihre Kinder aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustigen Späße zu erheblichen Konsequenzen führen können.
Die Polizei wendet sich auch mit einer Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: Wer "Maischerze" beobachtet, die über das erlaubte Maß hinausgehen und somit Straftaten darstellen, darf sich an die örtlich zuständige Dienststelle oder den Polizeinotruf unter der Telefonnummer 110 wenden.